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Autor Thema: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz  (Gelesen 2153 mal)

Laubfrosch

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Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« am: 27. März 2012, 13:44:58 »

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich meines Handyvertrages.

Mein Insolvenzverfahren wurde am 13.3 eröffnet. Kann ich aufgrund dessen außerordentlich meinen Handyvertrag kündigen auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist? Habe bis jetzt immer meine Telefonrechnung bezahlt und werde dies auch weiterhin tun nur habe ich vier Nummern laufen und nutze nur eine.
Wie kann ich schnellstmöglich die anderen Nummern "loswerden"

Entschuldigung, falls es verwirrend wirkt, bin ich selber.

Liebe Grüße :cheesy:
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paps

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Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #1 am: 27. März 2012, 19:46:33 »

Ihr TH/IV müsste den Nichteintritt als ihr Vermögensverwalter erklären.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht aber nicht.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Die_Anderen_waren_es

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Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #2 am: 28. März 2012, 17:50:45 »

Tja...du hättest vor Insolvenzeröffnung die nicht mehr benötigten Verträge einfach nicht bezahlen sollen....dann wären die angelaufenen Verbindlichkeiten eine Insolvenzforderung...und wenn du das lange genug vorher gemacht hättest, hätte der Anbieter dir die Verträge gekündigt und alles wäre schön gewesen.....wenn du jetzt neue Rechnungen nicht mehr bezahlst, sind diese neuen Rechnungen keine Insolvenzforderung und somit von dir zu begleichen

 :lollol:
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Laubfrosch

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Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #3 am: 28. März 2012, 18:42:41 »

Hallo, ich hab da ja keine offenen Forderungen. Es ist alles bezahlt.

Liebste Grüße :biggrin:
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #4 am: 28. März 2012, 18:56:38 »

...genau das ist das Problem....somit wirst du auch weiterhin die Verpflichtung haben die Verträge zu erfüllen.....es sei denn der TH kündigt sie....aber diese Chance betrachte ich eher als sehr gering
 :hi:
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motte

  • Gast
Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #5 am: 28. März 2012, 19:07:14 »

Hallo Laubfrosch!!!

Ruf doch deinen Anbieter einfach mal an, viellecht sitz da ja ein Mensch und kann dir helfen!!!

LG

Motte
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Laubfrosch

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Re: Sonderkündigungsrecht bei Insolvenz
« Antwort #6 am: 28. März 2012, 19:37:18 »

Hallo,

also ich habe mit meiner TH gesprochen und sie kündigt die beiden Nummern. Werden wir morgen alles machen beim Gespräch.

Danke für eure Antworten.

Einen wunderschönen Abend euch

:)
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