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Autor Thema: Sonderzahlung  (Gelesen 1352 mal)

teute

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Sonderzahlung
« am: 22. September 2009, 16:37:28 »

hallo

Ich bekomme im November

200 Euro vom Arbeitgeber für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit.

Ist das Pfändbar ?

will ich im voraus gerne wissen,damit ich im lohnbüro mal bescheid

sagen kann.


bin noch in der Insolvenz PI

gruss

Teute
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Insokalle

Re: Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 22. September 2009, 18:30:21 »

§ 850a ZPO: Unpfändbar sind


2.    die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
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rookie

  • Gast
Re: Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 23. September 2009, 14:22:50 »

Pass aber auf dass Dir Dein Chef nicht die 200 Piepen mit auf die Abrechnung klatscht und unten vom Netto den pfändbaren Betrag abführt.... :hi:
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