Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teute am 20. August 2011, 07:29:59

Titel: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
Beitrag von: teute am 20. August 2011, 07:29:59
Hallo.

Wie sieht es aus , bei einer Sonderzahlung des Arbeitgebers
wenn das Umsatzziel erreicht hat.

Wird statt Weihnachtsgeld gezahlt auf das wir verzichten mussten.

Voll pfändbar oder nicht ?

Danke

Teute
Titel: Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
Beitrag von: paps am 20. August 2011, 15:05:16
Als Prämie wird das Netto in dem Auszahlungsmonat entsprechend Tabelle gepfändet.
Es verbleibt somit ein Teil wenigstens bei Ihnen.
Titel: Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
Beitrag von: teute am 22. August 2011, 07:26:24
Hallo Paps,
Das habe ich jetzt nicht verstanden.
Könnten Sie mir das ein wenig genauer erklären.
danke
Titel: Re: Sonderzahlung des Arbeitsgeber
Beitrag von: Angestellte80 am 22. August 2011, 07:58:37
heisst soviel wie die Sonderzahlung ist voll pfändbar. Das was du mehr bekommst musst du auf deinen normalen Nettolohn schlagen und dann in der Pfändungstabelle gucken, was du schlussendlich ausgezahlt bekommen würdest. Mehr hast du auf jedenfall als sonst, aber es wird halt auch gepfändet.