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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Sonderzahlung durch AG?  (Gelesen 4914 mal)

sara0605

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Sonderzahlung durch AG?
« am: 17. Oktober 2006, 16:46:36 »

Hallo!! Bin neu hier und hab da mal eine Frage!! Wir sind seit einem Jahr in der Privatinsolvenz. Nun könnte mein Mann von seinem AG eine Sonderzahlung in Höhe von 5000 EURO bekommen. Diese können wir uns mit dem monatlichen Gehalt auszahlen lassen oder wir lassen das Geld in einen betrieblichen Rentenbaustein einfliessen, so das mein Mann später mal früher in Rente gehen könnte. Gibt es einen Weg, dieses Geld ausbezahlt zu bekommen? Wir würden uns natürlich auch bereit erklären, hiervon einen Teil in die Pfändung zu geben. Unsere bedenken sind, wenn wir es ausbezahlen lassen, das alles gepfändet wird? Weiß jemand Rat? Danke im voraus für eventuelle Hilfe!! gruß sara0605
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paps

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2006, 18:29:36 »

Ob gepfändet werden kann ist entscheidend davon abhängig, für was er die Sonderzahlung erhält.

Vielleicht könnten Sie dies ja nochmal mitteilen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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sara0605

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2006, 12:22:15 »

Hallo nochmal!! Also die Sonderzahlung bezieht sich auf die neuen Tarifverhandlungen eines deutschen Autoherstellers. Durch diesen Tarifvertrag wurde vereinbart, das die Mitarbeiter mehr arbeiten müssen und dieses nicht bezahlt wird. Es ist also in dem Sinne eine Sonderprämie für Mehrarbeit ohne Bezahlung. Hilft das??? Gruß sara0605
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ThoFa

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2006, 13:02:14 »

hallo,

ist die Insolvenz schon abgeschlossen und Sie befinden sich \"nur\" noch in der Wohlverhaltensphase oder ist Ihr Mann noch im eröffneten Verfahren ?

MfG

ThoFa
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sara0605

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2006, 18:15:36 »

Hallo!! Soweit ich weiß, sind wir schon in der Wohlverhaltensphase. Das Verfahren wurde eröffnet im August 2005. Es wird seither auch jeden Monat von der Treuhänderin vom Gehalt meines Mannes gepfändet. Gruß sara0605
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ThoFa

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #5 am: 18. Oktober 2006, 19:17:24 »

Hallo,

soweit ich weiß reicht leider nicht. haben Sie einen Beschluß gemäß § 200 InsO über die Aufhebung der Verfahrens erhalten ?

MfG

ThoFa
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sara0605

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2006, 17:47:29 »

Hallo!! habe mich bei der verwalterin erkundigt. das verfahren ist noch \"eröffnet\". es gibt noch kein aufhebungsbeschluß des gerichts.
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ThoFa

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #7 am: 24. Oktober 2006, 20:32:49 »

Hallo,

wenn Sie sich das Geld mit dem mtl. Gehalt auszahlen lassen, erhöht sich damit das pfändbare Einkommen, also kein guter Weg.

Bei der betrieblichen Rente bin ich etwas überfragt. Ein \"böser\" Insolvenzverwalter wird wahrscheinlich versuchen das Geld zur Masse zu ziehen und dann gäbe es ein Hauen und Stechen darum.

Wie hoch ist denn das normale Nettogehalt und wieviele unterhaltsberechtigte Personen hat Ihr Mann ?

MfG

ThoFa
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sara0605

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #8 am: 25. Oktober 2006, 12:38:59 »

Hallo!! Mein Mann verdient im Monat ca. 2.500 EURO netto und in unserem Haushalt leben mein Mann,  zwei minderjährige Kinder und ich als Hausfrau.

Wenn mein Mann die 5000 EURO in den betrieblichen Rentenbaustein einfließen lassen würde, würde das Geld umgewandelt werden in einen sogenannten Zeitwert. D.h. wenn er später mal in Rente geht, verkürzt sich die Zeit hiermit, also nicht mit 67 sonder 58 o.ä.

Also gibt es in dem Sinne keine Möglichkeit irgendwie an das Geld zu kommen? Was wäre denn jetzt sinnvoll?

Gruß sara0605     :manno:
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ThoFa

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Sonderzahlung durch AG?
« Antwort #9 am: 26. Oktober 2006, 17:34:10 »

Hallo,

ich sehe derzeit keine Möglichkeit, wie Sie an das Geld kommen. Bei dem gehalt Ihres Mannes sind derzeit mtl. 375,01 € pfändbar. Ggf. lässt sich diese zahlung über mehrere Monate ziehen. Dann würde zumindest ein Teil bei Ihnen verbleiben.

Allerdings hätte das Ganze auch einen Vorteil. Mit den 5.000.00 € wären die Verfahrenskosten, wlche wahrscheinlich gestundet wurden, wahrscheinlich komplett gezahlt und Sie müssten nach der WVP nicht mehr an diesen zahlen.

MfG

ThoFa  
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