Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VieleFragen am 23. November 2011, 13:08:15
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Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Folgendes:
Jedes Jahr im November bekomme ich ein zusätzliches Gehalt,
dass als "tarifliche Sonderzahlung" ausgewiesen ist.
Weil es nicht Weihnachtsgeld heißt, wird es ganz gepfändet. :sad:
Jetzt habe ich aber gelesen, dass es nicht allein auf die Bezeichnung
der Zahlung ankommt, sondern WANN diese gezahlt wird.
Kann man dann bei einer regemäßigen Novemberzahlung nicht davon ausgehen,
dass es sich um eine Weihnachtsgratifikation handelt?
Wenn ja, könnte ich die 500 Euro nachträglich zurückfordern? Und von wem?
:question:
Meine monatliche Pfändungssumme ist sehr hoch, so dass ich mich zu Weihnachten
über 500 Euro mehr echt freuen würde.
Danke jetzt schon für eure Antworten!
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Da gibt es nur eine Instanz, die das Entscheiden kann, das Arbeitsgericht.
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Das Arbeitsgericht? Für einen Anwalt habe ich kein Geld. :cry:
Beim zuständige Amtsgericht oder Rechtspfleger kann ich nicht anfragen?
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Das Arbeitsgericht? Für einen Anwalt habe ich kein Geld. :cry:
Beim zuständige Amtsgericht oder Rechtspfleger kann ich nicht anfragen?
In der Tat ist das eine Entscheidung die ein Gericht treffen muss. Es gibt zwar Referenzurteile aber die sind auch von Gericht zu Gericht verschieden.