Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Goldstueck am 11. Juni 2010, 18:28:51

Titel: Sonderzahlungen
Beitrag von: Goldstueck am 11. Juni 2010, 18:28:51
Hallo,

meine IN wurde im letzten Jahr September eröffnet, der nächste Termin ist im April 2011.

Jetzt habe ich durch meinen AG die Möglichkeit nicht unerhebliche Sonderzahlungen (Prämien für außerordentliche Arbeiten die eigentlich nicht zu meinem Aufgabengebiet gehören) zu erhalten, werden diese voll angerechnet oder werden Sonderzahlungen bei der Pfändung gesondert berechnet?

Danke für die Info.

G.
Titel: Re: Sonderzahlungen
Beitrag von: paps am 11. Juni 2010, 18:33:29
Nein, sofern es sich nicht um Mehrarbeit (im Sinne von Überstunden) handelt, wird der pfändbare Betrag aus dem zu zahlenden Netto errechnet.
siehe 850aZPO (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html)
Titel: Insofern, kann ich sowieso nicht verstehen,
Beitrag von: Morrowind13 am 12. Juni 2010, 12:16:55
dass ein Insolvenzverfahren durchgezogen wird wenn es andere bessere und günstigere Möglichkeiten gäbe dies zu  umgehen.
Ich meine damit, z.B jemand Arbeitslos hat Schulden,  beantragt Insolvenz bekommt Pfändungsbetragabgezogen.
Dieser jemand findet Arbeit, müsste weiter ausgerichtet auf sein Einkommen über die Pfändung sene Schulden über 6 Jahre abtragen.
So nun komme ich mal zu einem Geldlichen Beispiel.
Jemand hat 30.000 € Schulden
Dieser Herr oder Frau Jedermann erzielt ein Einkommen von 2000 € derjenige ist alleinstehender.
Pfändungsbetrag um 700 €
Würde er nun die Möglichkeit bekommen über die Restsumme die er noch nicht Gepfändet bekommen hat eine Kreditumsschuldung oder ich Sage es einen Kredit über 4-5-oder sechs Jahre zu bekommen könnte er damit unter Umständen billiger fahren als die Pfändung.
Leider verbietet dies das Gesetz ja verhindert es durch das Insovenzrecht.
Ich habe das Gefühl die Pfändungstabelle ist wie ein Urteil über jemand ob selbs verschuldet oder herbeigeführt durch Verkettung unglücklicher Umstände.
Bei mir waren 528 € abzutragen die ich aber durch Einkommensverluste nicht mehr tragen konnte.
Aus der Pfändungstabelle werden mir nun über 700 € gepfändet.
Klar Anwalts und Gerichtskosten sind da enthalten.
Hochgerechnet auf sechs Jahre zahle ich nun erheblich mehr als ich überhaupt an Schulden habe.
Allerdings habe ich keine ahnung was die Gerichstkosten und alles nebenher kostet.
Titel: Re: Sonderzahlungen
Beitrag von: paps am 12. Juni 2010, 17:19:51
Wenn ihre Situation so ist, wie dargestellt, verstehe ich den Schritt in die Inso nicht.

Da muss es doch noch andere Gründe gegeben haben!
Titel: Re: Sonderzahlungen
Beitrag von: Morrowind13 am 13. Juni 2010, 18:45:36
Paps.
Andere Gründe.
Nun ich weiß nicht ob Sie meine Geschichte schon kennen in seiner Gesamtheit.
Nun ich bin hier ja auch nicht der zuerst eine Frage gestellt hat.
Ich kenne das Insolvenzrecht nicht, so wie es Gesetzlich Niedergeschrieben steht.
Ich Antworte hier auf die Fragen meist, aus meine Gefühle heraus.
Ich möchte dabei die Menschlichkeit außer betracht lassen die viel zu oft zu kurz kommen.
Ich Hinterfrage vieles auch aus meinem Fall heraus.