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Autor Thema: Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?  (Gelesen 16296 mal)

Mrsunshine

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Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
« am: 03. Januar 2019, 01:50:38 »

Hallo Leute,

seit ca. 4 Jahren bin ich in der Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den Pfändungsbetrag an den TH Automatisch ab.
Durch mehrere Artikel bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Sonntags, Feiertags und Nachtzuschläge nicht pfändbar sind.
Mein Arbeitgeber nimmt darauf jedoch keine Rücksicht.

Vom gesetzliches Netto also .
Bruttolohn
Sonntagszuschlag
Nachtzuschlag
Feiertagszuschlag

werden erst die Steuerbeuträge , Krankenversicherung usw. abgezogen und dann entsteht daraus ja das gesetzliche Netto.
Davon wird dann in die Tabelle geguckt und die Pfändungssumme an den TH abgeführt.
Es werden keine Beiträge von den besagten Zuschlägen rausgenommen oder so.
Ist das rechtens?


Die Zuschläge machen einen nicht geringen Teil meines Lohnes aus ( mehrere Hundert Euro im Monat.)

Nun habe ich dazu einige Artikel gelesen, z.B. das ein Berliner Gericht entschieden hat, dass es nicht Pfändbar ist, andere Bundesländer sollen jedoch anders entschieden haben.
Und da ist dann auch eine Besonderheit, meine Firma ist zwar in Berlin, der Hauptsitz aber in einer anderen Stadt.
kennt sich hier jemand damit aus? Wäre toll wenn mir jemand helfen kann, ich bedanke mich im vorraus!


Meine fragen sind unter anderem auch, ob ich die zuviel gepfändeten Beträge vom AG zurück fordern kann , was sicher mehrere Tausend Euro für die vier Jahre wären.
Ich würde als erstes eine Mail an das Lohnbüro schreiben und sie darauf aufmerksam machen, will ja nicht gleich frech und fordernt rüberkommen.

Es ist auch so, dass meine Firma in den Jahren so einige Privatinsolvenzler beschäftigt hatte und hat und sich damit auskennen müsste...

Vielen Dank für die Hilfe im vorraus.

Ps: wie soll ich den Ag darauf aufmerksam machen, was würdet ihr schreiben?
« Letzte Änderung: 03. Januar 2019, 01:52:53 von Mrsunshine »
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KarlPaul

Antw:Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
« Antwort #1 am: 04. Januar 2019, 09:46:37 »

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich korrekt abzurechnen.
Weise ihn freundlich auf seinen Fehler mit einer nach Deiner Meinung korrekten Musterabrechnung
hin bevor Du weitere Schritte einleitest.
Gespeichert
 

Insokalle

Antw:Sonn-Feiertags, Nachtzuschläge Pfändbar?
« Antwort #2 am: 27. Juni 2019, 16:34:15 »

Der Insolvenzsenat des BGH hat vor einiger Zeit entschieden, dass die Zuschläge für Sonn- und Feiertage unpfändbar sind. Falls der Arbeitgeber falsch abrechnet, kann man ihn auch freundlich darauf hinweisen. Mit der Rückforderung ist es nicht immer einfach, weil es zB Tarifverträge mit kurzen Fristen gibt.
Gespeichert
 
 

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