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Autor Thema: Sorry, nochmal das leidige Thema Auto und Inso...  (Gelesen 2178 mal)

Amrod

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Sorry, nochmal das leidige Thema Auto und Inso...
« am: 11. Mai 2007, 11:52:33 »

Hallo Ihr...

Hoffe, ich mache mich jetzt nicht unbeliebt, da die Frage schon des Öfteren gestellt wurde. Nur leider habe ich in den vorangegangenen Postings nichts wirklich passendes gefunden. Zumindest aber immer irgendwie Sonderfälle und so. Also, ich machs kurz...

Ich, Insolvenz beantragt, erwerbslos und alleinerziehend mit 2 schulpflichtigen Kindern ( 7 und 8 ), wohnhaft auf einem Kuhdorf fernab jeglicher Zivilisation. Stimmt tatsächlich, keine Einkaufsmöglichkeit, kaum eine nennenswerte Anbindung öffentlicher Verkehrsmittel, gar nichts. Bis zum nächsten Tante Emma Laden sind es gut 8 Km, in die nächste Stadt etwa 12 Km.

Nun gut, 12 Jahre alter Opel ist vorhanden, Wert um die 1800 Euro. Mal abgesehen davon, dass ich schon intensiv auf Jobsuche bin, wäre das bei Einziehung des KfZ völlig mäßig, denn dann wäre ich definitif zur Dauerarbeitslosigkeit verdammt. Klingt blöd, aber ohne Auto geht hier gar nix. Weder einkaufen, und arbeiten schon gleich dreimal nicht, allein schon wegen der fehlenden Anbindungen.

Frage 1) Wie wahrscheinlich ist es, dass das Auto dennoch verwertet wird?

Frage 2) Gibt es Möglichkeiten dagegen Einspruch aus oben genannten Gründen zu erheben?

Frage 3) Habe von der Möglichkeit gehört, ein solches Billigfahrzeug aus der Insolvenzmasse auslösen zu können. Gibt es da Erfahrungswerte für welchen Betrag dies geschehen würde? Bei einem Auto von 1800 Euro Wert deckt der Verkaufserlös doch kaum die Verwertungskosten.

MfG Amrod

PS. Danke schon mal im Voraus für umfangreiche und konstruktive Antworten...
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paps

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Re: Sorry, nochmal das leidige Thema Auto und Inso...
« Antwort #1 am: 11. Mai 2007, 17:55:09 »

Wenn ich Ihre Beschreibung so lese... könnten Sie bei mir um die Ecke wohnen.


Zu Ihren Fragen.

Wie kommen Sie auf die 1.800,-  (Ist dies ein Wert aus z.B. den vielen Scoutseiten, so sind das ja in der Regel schon Händlerpreise.)

Sie können und sollten mit dem TH über Ihre Situation reden insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass Sie ihrer Erwerbsobliegenheit nachkommen möchten.

Ich würde erst die reaktion des Th abwarten und dann ev. über eine Auslösung nachdenken.
Wenn keine Freigabe erfolgt.

Sollte der Wert real sein, gehe ich mal von einem Ablösebetrag von 800,- - 1.000,- aus.
Den Sie in raten zahlken könnten.
Aber von was???


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Amrod

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Re: Sorry, nochmal das leidige Thema Auto und Inso...
« Antwort #2 am: 11. Mai 2007, 20:06:42 »

Hallo paps...  :wow:

Wenn Du gaaaaaaaaaaaaaaanz weit unten an der deutsch-tchechischen Grenze wohnst, dann könnten wir vielleicht Nachbarn sein. 3 Kilometer bis Grenzübergang.
Aber uiii, mit nem Tausender hatte ich echt nicht gerechnet. Mein Freundin ( mit der ich übrigens nicht zusammenlebe ) würde mir netterweise das Geld geben, zumindest 600 bis 700 Euronen. Mit mehr hatten wir nämlich nicht gerechnet. Aber gut, den Rest könnte ich dann schon noch aufbringen.

Allerdings ergeben sich aus dieser Tatsache gleich weitere Fragen... ( Sorry )   :cheesy: 

1. Noch wurde kein TH eingesetzt. Rechne in den kommenden 2 bis 3 Wochen mit er Eröffnung des Verfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Der Antrag liegt zumindest schon mal ein paar Wochen. Wie läuft das dann in der Regel ab. TH meldet sich bei mir und will nochmal eine komplette Vermögensliste und entscheidet dann von sich aus, ob er das Fahrzeug verwerten will oder nicht?

2. Muss er mir die Auslösung des Fahrzeuges zu einem angemessenen Preis ermöglichen, oder ist das nur ein Kann auf Gutmütigkeitsbasis? So frei nach dem Motto: Komm ich an einen blöden TH, dann verlangt der von mir den vollen Schwackewert oder verwertet das Fahrzeug.

3. Wenn das Fahrzeug erstmal aus der Masse herausgekauft wurde, kann ich es dann später auch frei verwerten? Zum Beispiel verkaufen oder in Zahlung geben oder was auch immer? Nur mal so in der Annahme dessen, dass irgendwann die richtig großen Reparaturen losgehen werden.

* * * * * * * * * * *

Mal beiläufig und interessehalber eine zusätzliche Frage diesbezüglich. Bin vor einiger Zeit zufällig in einem anderen Forum auf einen ähnlich gelagerten Fall gestoßen. Zumindest ging es da auch um ein Kfz.
Der Insolvenzler hatte aber ein abgemeldetes, verhältnismäßig wertloses Unfallfahrzeug ohne Tüv und Au in der Garage stehen. Die den Antrag bearbeitende Schuldnerberatung hatte Kenntnis davon, hat es im Insolvenzantrag aber gar nicht als vorhandenes Kraftfahrzeug angegeben. Nach Eröffnung der Insolvenz hat der Insolvenzler das Fahrzeug nach und nach wieder hergerichtet. Nun ja, letztlich hat die Kiste in dem Zustand einen Gegenwert von knapp 3000 Euro gehabt.

4. Kann sich der TH das Fahrzeug einkassieren und verwerten?

5. Kann der TH das Fahrzeug einkassieren und verwerten selbst wenn das Insolvenzverfahren per Beschluss bereits beendet wurde, und sich der Insolvenzler in der WVP befindet?

Danke schon mal im Voraus
LG Amrod
Gespeichert
 
 

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