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Autor Thema: Sozialgeld wird gepfändet.  (Gelesen 5254 mal)

DarkAngel35

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Sozialgeld wird gepfändet.
« am: 10. August 2010, 13:52:33 »

Hallo Forum,

habe gerade so ne Hasskappe auf das kann sich keiner vorstellen...

Ich bekomme von der Arge momentan rund 1.200 Euro für Miete, Krankenkassenzuschuss und Regelsatz. Nun habe ich Anfang August ne Pfändung vom Finanzamt bekommen. Gestern bekam ich ne Nachzahlung von der Arge über 344 Euro. Habe momentan ein Guthaben von 507 Euro auf dem Konto was nun komplett ans FA gezahlt werden soll. D.h. wenn die Arge mir nun am 30.8 mein Geld überweist habe ich Pech und bekomme gar nix. Ich war leider der Annahme das sie mir nicht alles Pfänden können sonder nur lt. Pfändungstabelle. Das scheint aber lt. Aussage eines POBA mitarbeiters bzw. mehrere nicht der Fall zu sein. Ich habe mit der Pfändungstabelle nix am Hut weil ich dieses P-Konto habe und somit nur nen Freibetrag von 985 Euro. Ich frage mich nur wovon ich nun leben soll.... :cry: die Insolvenz wird bald beantragt. Denke so die nächste Woche...Werde mir wohl bei der ARGE nen Scheck holen müssen um überhaupt an Geld zu kommen...
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Pauli

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #1 am: 10. August 2010, 14:26:25 »

Hallo!
Sozialleistungen dürfen nicht gepfändet werden! Kindergeld und Kindesunterhalt auch nicht!
Einfach mit dem Bescheid von der ARGE zur Bank und dann muss die Bank an Sie auszahlen!
Ansonsten müssen Sie 14 Tage warten dann bekommt das FA einen Bescheid, dass keine pfändungsfreien
Beträge auf dem Konto sind und das Konto wird auch wieder freigemacht!
Ich bin mir nur nicht sicher, was mit dem Guthaben passiert, was vor der ARGE-Überweisung auf dem Konto war???
Wenn dies das gleiche Aktenzeichen hat, könnten Sie Glück haben. Das Problem ist, dass viele Bank-Mitarbeiter
leider selber keine Ahnung haben!!! Also selbstbewust auftreten und wenn nötig auch eine Banketage höher gehen!
(Sie sind nicht die einzige mit Kontopfändung - immer daran denken!)
Schreiben Sie auch das FA an und teilen Sie mit, dass auf Ihr Konto außer Sozialleistungen keine Geldeingänge
gehen, dann sparen die sich die Pfändung! (Meine Erfahrung)
LG Pauli
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DarkAngel35

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #2 am: 10. August 2010, 15:08:20 »

Hallo Pauli...

leider bin ich schon von Pontius zu Pilatus bzw. habe mit Pontius und Pilatus telefoniert, aber keiner kann mir genau Auskunft geben. Die Postbank sagt, in dem Moment wo ich ein P-Konto einrichten lasse habe ich lediglich einen Betrag von 985,15 Euro pro Monat zur Verfügung. Da ich aber momentan noch 1.196,00 Euro von der ARGE bekomme da ich ja für ein halbes Jahr die komplette Miete bekomme kann also ALLES was über diesem Betrag ist gepfändet werden. Es wird KEIN Unterschied mehr gemacht ob es Sozialgeld oder sonst ein Einkommen ist. Genau das ist mein Problem. Ein weiteres Problem ist, das ich in kürze der ARGE 523 Euro zurückzahlen muss und erst mal sehen muss wie ich das mache. Ich werde auch noch Geld von meiner PKV zurückbekommen und das muss ich dann auf ein anderes Konto überweisen lassen weil sonst alles weg wäre. Ich frage mich gerade ob es besser gewesen wäre kein P-Konto einzurichten. Ich frage mich ausserdem was es mit der Pfädungstabelle auf sich hat. Für wen kommt diese überhaupt in Frage?Für mich wohl jedenfalls nicht. Ich war der Annahme das die Postbank nur den in der Pfändungstabelle entnommene bzw. errechnete Betrag abführen darf und nicht mein GESAMTES GUTHABEN. Diese Regelung mit dem Pfändungsschutz seint nur für dieses Konto zu sein.
Ich meine, was ist wenn ich demnächst arbeiten gehe, was ich hoffe, und dann angenommen einen Nettolohn von 1400 Euro hätte. Blieben mir dann ebenfalls nur 985,15 Euro zum leben? Ich verstehe das alles überhaupt nicht und könnte nur noch heulen...

Hoffe ich erreiche morgen nen Anwalt und frage den dann was ich tun kann...ich brauche doch das Geld zum leben... :heulen:
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Pauli

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #3 am: 10. August 2010, 15:24:16 »

Tja, mit dem P-Konto kenne ich mich nicht aus! Wir haben bisher nur unsere Sozialleistung, K-Geld und Unterhalt mit den Bescheiden
(nach manchen Diskussionen) problemlos abholen können. Aber das wäre ja ziemlich unfair, wenn man ein P-Konto hat, aber die
"Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" etwas höher liegen und man diesen Betrag dann noch pfänden lassen kann...
Ich fürchte, Du musst mal auf eine Antwort von den etwas bewanderten abwarten! Da bin ich auch mal gespannt, wie die es sehen/wissen!!!
Trotzdem Viel Glück & Durchhalten
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Feuerwald

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #4 am: 10. August 2010, 16:51:34 »

Gibt es Kinder bzw.  unterhaltspflichtige Personen?  Falls ja, dann brauchen Sie einen Nachweis oder eine "Bescheinigung über den erhöhten Grundfreibetrag".

Der Pfändungsschutz im P-Konto - die 985 Euros sind ja nur der G r u n d freibetrag -  kann zudem durch einen Antrag erhöht werden. Eine individuelle Freigabe nach der Pfändungstabelle ist dann bei der Vollstreckungsstelle des FA zu beantragen.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

DarkAngel35

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #5 am: 10. August 2010, 18:22:58 »

Hallo Feuerwald...

ich bin ledig und habe keine Kinder etc....

Ich verstehe nicht warum man sagt das Sozialleistungen NICHT gepfändet werden dürfen aber scheinbar unter gewissen Umständen doch. Warum kann einem das keiner sagen...nun gehen mir 500 Euro flöten die ich aber selbst bräuchte...ist doch zum kotzen...lasse mir auf alle Fälle KEIN Geld mehr überweisen sondern alles per Scheck und bar abholen...wenn Sie wenigsten nach Pfändungstabelle abrechnen würden dann blieben mir wenigesten noch ein paar Euro...

Wie sieht es denn aus wenn ich in nem angestellen Arbeitsverhältnis bin.Dann kann mir doch auch nur ein gewisser Betrag vom Nettolohn gepfändet werden. Warum also nicht auch bei Sozialleistungen...ich finde das auch nicht korrekt. Nun stehe ich als "hilfebedürftiger" im Endeffekt schlechter da als ein Arbeitnehmer weil er nur nach der Pfändungstabelle abführen muss und mir kann alles gepfändet werden was generell über 985,15 liegt. Oder sehe ich das falsch??

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paps

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Re: Sozialgeld wird gepfändet.
« Antwort #6 am: 10. August 2010, 20:48:49 »

Sie müssen bei der Rechtsantragsstelle des FA den Freibetrag für die Pfändung erhöhen lassen oder beim Amtsgericht den generellen Freibetrag für das Konto.
Dazu sollten Sie die Nachweise über die Zusammensetzung der Sozialleistungen vorlegen.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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