Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: klondike am 20. Oktober 2009, 21:36:31

Titel: sozialwohnungskuendigung bei inso
Beitrag von: klondike am 20. Oktober 2009, 21:36:31
Habe mal ein hypothetische FRage an euch.WEnn jemand in eine Sozialwohnung gezogen ist,und um dort miete zahlen zu koennen nach einzug in die Inso geht,kann der vermieter dann fristlos kuendigen oder sollte man das vorher mitteilen?ich waere euch fuer Antworten sehr verbunden, :bitte:
Titel: Re: sozialwohnungskuendigung bei inso
Beitrag von: paps am 20. Oktober 2009, 23:35:33
Eine Kündigung /Anfechtung ist nur dann möglich, wenn der Mieter bei Abschluß und ausdrücklicher Berfragung des Vermeiters, die Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz/EV verschwiegen hat.

Eine Kündigung des Mietverhältnisses im Nachhinein, allein wegen der Insolvenz, ist unzulässig.