"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz  (Gelesen 9818 mal)

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« am: 19. Juli 2008, 22:15:57 »

Hallo


Ich möchte gerne mal wissen,ob es erlaubt ist das Sparbuch des Kindes leer zu machen,obwohl man in Insolvenz ist.Was kann man tun,sprich kann man das Geld zurück fordern??
Bessie
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #1 am: 20. Juli 2008, 10:33:05 »

Hallo...

Darf man fragen, wer die Sparbücher geleert hat? Also der IV / TH wird es wohl nicht gewesen sein, da dieser auf die Sparbücher der Kinder gar keinen Zugriff hätte.

Also nehme ich mal an, dass es sich um den leiblichen Vater der Kinder handelt, der in Insolvenz gegangen ist und die Sparbücher der Kinder geleert hat. Oder? Mit der Insolvenz hat das aber unter Umständen nichts zu tun, denn wer immer auch sorgeberechtigt ist und Zugriff auf die Sparbücher hat, kann in der Regel darüber verfügen. So könnte man argumentieren, dass derjenige welche nur im Auftrag oder zum Wohle des Kindes über das Geld verfügt hat. Die Frage ist auch, wer im Sparbuchantrag als verfügungsberechtigt eingetragen wurde, auf wen das Sparbuch läuft und wann genau darüber verfügt wurde.

Die moralische Seite ist unter Umständen eine andere. Von der rechtlichen Seite her kommt es eben auf die genauen Umstände an.

LG
Gespeichert
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #2 am: 21. Juli 2008, 08:29:54 »

Wenn wir hier schon wild mutmaßen, dann maße ich mal auch mut und vermute, die Sparbücher laufen auf den Namen des Insolventen und sind nur im Kopf als Sparbuch der Kinder deklariert.
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #3 am: 21. Juli 2008, 10:28:22 »

@Lucca

Das Sparbuch ist auf dem Namen des Kindes ausgestellt worden und wurde damals in unserem Beisein(mich und der Kindesmutter,die es leer geräumt hat) von meiner Oma eingerichtet und das Kind hat damals schon eine Beträchtliche Summe erhalten,meine Eltern haben es nach dem Tod meiner Oma behalten und mehrere 100 Euro im Jahr eingezahlt.Meine Eltern und ich hatten Jahrelang keinen Kontakt zum Kind oder zur Mutter (ich wegen Umgangsrecht mehrmals vor Gericht) und im letzten Jahr  hat die Kindesmutter das Buch raus gefordert.Meine Eltern hätten es ihr nicht geben brauchen und ich war auch dagegen,aber sie taten es.Meine Eltern sagten ihr noch sie möchte bitte kein Geld vom Buch nehmen,da es nicht ihr sondern dem Kind gehört.Die Kindesmutter hat es trotzdem leer geräumt und lässt jetzt Kindergeld und Unterhalt,was ich an´s Jugendamt zahle,die es an die KM weiterleiten ,auf das Sparbuch zahlen.
Da die Kindesmutter in Insolvenz ist,weiss ich dass sie Geld der Kinder nicht für Sculden oder Private Dinge nutzen darf.
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #4 am: 21. Juli 2008, 11:07:38 »

Hallo...

Beiläufig interessieren würde mich allerdings mal, woher das Wissen um das leergeräumte Sparbuch kommt...  ;-)

Da die Kindesmutter in Insolvenz ist,weiss ich dass sie Geld der Kinder nicht für Sculden oder Private Dinge nutzen darf.

Nun ja, ganz so ist das leider nicht. Grundsätzlich sieht die Sache im Familienrecht / BGB erstmal so aus, dass der Elternteil der die Persönliche Sorge über das Kind ausübt, diese auch über alle finanziellen Angelegenheiten des Kindes ausübt. Auch in Anbetracht der tatsache, dass Kinder unter 7 Jahren gar nicht, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur beschränkt geschäftsfähig sind.

Die Kindesmutter hat es trotzdem leer geräumt und lässt jetzt Kindergeld und Unterhalt,was ich an´s Jugendamt zahle,die es an die KM weiterleiten ,auf das Sparbuch zahlen.

Nun ja, in dem Fall scheint sie ja das zuvor entnommene Geld wieder zurückzuführen. Unterhalt und Kindergeld wären im Insolvenzverfahren sowieso nicht pfändbar, also fiele dies als Grund für das Tun schon mal aus.

Also rein rechtlich wird man ihr nichts anlasten können und moralisch sehe ich eigentlich auch kein Problem wenn der Betrag nun ja scheinbar wieder zurückgezahlt wird.

LG
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #5 am: 21. Juli 2008, 12:25:37 »

@Amrod
Nun ja, in dem Fall scheint sie ja das zuvor entnommene Geld wieder zurückzuführen. Unterhalt und Kindergeld wären im Insolvenzverfahren sowieso nicht pfändbar, also fiele dies als Grund für das Tun schon mal aus.

Also rein rechtlich wird man ihr nichts anlasten können und moralisch sehe ich eigentlich auch kein Problem wenn der Betrag nun ja scheinbar wieder zurückgezahlt wird.


Schön wäre es ja,wenn die Kindesmutter das Geld wieder zurück zahlt.Sie lässt das Kindergeld und den Unterhalt auf das Sparbuch einzahlen,holt es aber sofort,nach Eingang,im vollen Umfang wieder runter.Somit ist das Buch immer leer,wo ich mich eh frage,wie man eine Summe von über 1000 Euro innerhalb von kürzester Zeit verprassen kann,wenn sie und ihr Partner doch Arbeiten gehen,somit auf das Geld für Privates nicht angewiesen sind.

Das das Buch leer ist,weiss ich von der Bank,weil ich schauen wollte,was da noch drauf ist.Als Vater habe ich das recht zu wissen,was mit dem Geld meines Kindes gemacht wird,zu mal es ja dem Kind gehört und nicht der Mutter oder mir.Das Kind ist 7 Jahre alt,also ist es doch beschränkt geschäftsfähig???

Als die KIndesmutter damals in Insolvenz ging,bekam sie ein Brief vom Familiengericht,wegen der Insolvenzgeschichte,wo sie Ausdrücklich drauf hin gewiesen wurde,Gelder von den Kindern nicht anzurühren.

Auch gibt es einige Gerichtsurteile,die so ähnlich sind wie dieser Fall,wo die Eltern zb.das Geld wieder zurück zahlen mussten.
Sieh hier:

Kein Zugriff der Eltern auf Geld des Kindes

Eine Tochter verklagte ihren Vater auf Rückzahlung von Geld, das dieser während der Ehezeit ihrer mittlerweile geschiedenen Eltern von ihrem Sparbuch abgehoben und zur Renovierung des Hauses der Familie verwendet hatte.
Zu der Entnahme des Geldes war der Vater nicht berechtigt, denn die den Eltern obliegende Vermögenssorge fordert auch, Geld des Kindes nicht für persönliche Zwecke zu gebrauchen. Die elterliche Vermögenssorge ist fremdnützige Verwaltung mit dem Ziel der Bewahrung des Kindesvermögens zum Nutzen des Kindes.

Urteil des OLG Köln vom 23.10.1996
2 U 20/96
FamRZ 1997, 1351





Wem gehört das Geld, wenn Eltern Sparkonto auf den Namen des Kindes einrichten?
Eine Mutter richtete bei der Sparkasse zwei Sparkonten auf die Namen ihrer beiden Töchter ein. Dort wurden hauptsächlich Geldgeschenke des Großvaters mütterlicherseits angelegt, über 3.570 EUR sammelten sich im Laufe der Jahre auf jedem Konto an. Eines Tages löste die Mutter beide Konten auf und ließ sich die Guthaben auf ihr eigenes Konto überweisen. Die Töchter ließen sich das nicht gefallen und verlangten die Sparbeträge heraus.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken verhalf ihnen zu den verloren geglaubten Spargroschen (1 U 104/99-95). Die Sparkasse habe zwar das Geld an die Mutter auszahlen dürfen, die sich durch die Sparbücher habe ausweisen können, erläuterte das Gericht. Normalerweise wollten Eltern ja auch - wenn sie für ihre Kinder ein Konto einrichteten, dort selbst Geld einzahlten und das Sparbuch behielten -, selbst Forderungsberechtigte gegenüber der Bank bleiben.

Im konkreten Fall müsse die Mutter aber den Töchtern das Geld herausgeben. Denn sie habe für ihre minderjährigen Kinder die Konten angelegt, um dort die Geldgeschenke des Großvaters einzuzahlen. Diese seien für die Kinder bestimmt gewesen. Daher seien hier die Töchter, und nicht die Mutter, Inhaberinnen der Sparguthabens geworden.

Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. August 1999 - 1 U 104/99-95





Urteil zu: Sparbuch Kind Verfügungsrecht Eltern

Legen Eltern auf den Namen des Kindes ein Sparbuch an und ist ihr Verfügungsrecht nicht ausschließlich vereinbart, dürfen die Eltern über das angelegte Geld auch dann nicht mehr verfügen, wenn es ausschließlich von ihnen herrührt. Dementsprechend verurteilte das Landgericht Landau einen Vater, der nach der Trennung von seiner Frau das auf den Namen des bei dieser lebenden Sohnes lautende Sparbuch plünderte, zur Rückzahlung des abgehobenen Betrags.

Urteil des LG Landau vom 15.08.2006
2 O 126/06
Pressemitteilung des LG Landau

« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 12:28:33 von Bessie »
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #6 am: 21. Juli 2008, 12:56:09 »

Ja, Gerichtsurteile in der Sache gibt es durchaus, aber mindestens ebenso viele, die dem entgegenstehen. Ein allgemeinverbindliches Grundsatzurteil gibt es diesbezüglich wohl eher nicht.

Und wie gesagt, bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist ein Kind nicht geschäftsfähig. Heißt, nach dem 7. Geburtstag des Kindes ist es beschränkt geschäftsfähig. Hat aber nichts mit Eigentumsrecht im Einzelnen zu tun, da selbst Neugeborene schon der Steuerpflicht unterliegen. Also Eigentum und Vermögen haben können. 
:wow:
Man kann natürlich in dem Fall hier versuchen die KM auf Rückzahlung zu verklagen. Nur stellt sich mir die Frage der Beweislast. Man muss beweisen können was man behauptet. und damit meine ich nicht zwangsläufig nur, dass das Geld abgehoben wurde, sondern auch für was es letztlich verwendet wurde.

Nur als Beispiel:

Der Kauf eines neuen Kinderzimmers käme dem Kind zu Gute, kann also durchaus von solchem Geld getätigt werden. Die Umlagerung des Geldes auf einen Investmentfonds für die Kleine, käme dem Kind zu Gute und kann mit dem Geld getätigt werden.

Sich ein neues Auto von dem Geld kaufen spräche allerdings dem eher entgegen, ebenso wie neue Wohnzimmermöbel oder die Ablösung des Dispokredits.

Warum sie allerdings Kindergeld und Unterhalt über ein Sparbuch laufen lässt ist mir schleierhaft, zuweilen Banken das wegen des zusätzlichen Aufwandes gar nicht mögen. Im Zuge der Insolvenz sind diese Dinge eh nicht pfändbar.
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #7 am: 21. Juli 2008, 13:17:51 »

@Amrod

Es wäre ja schön,wenn die Kindesmutter mal was für´s Kind tut.Dem ist nämlich nicht so.Sie hat damals schon wenig in dem Kind investiert und so ist es auch heute noch.Klamotten gibt es zu 99% gebraucht von Freunden,so sehen sie auch teilweise aus.Mir geht es jetzt aber Hauptsächlich darum,was kann passieren mit der Insolvenz,wenn sie neue Schulden macht,hat sie in meinen Augen,da ich möchte,daß das Kind von ihr das Geld zurück bekommt.Das Geld wurde für´s Kind angelegt.
Aber ich habe eben gerade mit meiner Anwältin telefoniert.Sie möchte von der KM Belege haben,wofür das Geld drauf gegangen ist,ansonsten wird meine Anwältin den Insolvenzverwalter informieren.Dann muss die KM rede und Antwort stehe.Aber das Geld wird sie wohl nicht zurück zahlen müssen.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #8 am: 21. Juli 2008, 14:22:00 »

Hallo,

mit der Insolvenz hat das ganze recht wenig zu tun. Das Schreiben des Familiengerichts ist im Prinzip dafür da, dass der IV keinen Zugriff auf das Vermögen des Kindes erhält. Damals musste die KM angeben wie hoch das Vermögen des Kindes ist.

Ist das Geld nach Insolvenzeröffnung entnommen wurden, dann ist es eine Neuforderung (sofern die Pflicht zur Rückzahlung besteht), die natürlich nicht der RSB unterliegt. Sollte das Geld vor Insolvenzeröffnung entnommen wurde sein, dann muss die Forderung zur Tabelle angemeldet werden. Unter Umständen mit dem Merkmal der unerlaubten Handlung.


Tipp: Informieren Sie das Familiengericht, genau für sowas gibt es die.

MfG

ThoFa 
« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 15:17:44 von ThoFa »
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #9 am: 21. Juli 2008, 14:36:15 »

@ThoFa

Damals wurde das Gericht oder der Insolvenzverwalter nicht üer Vermögen des Kindes informiert,da wir zu dem Zeitpunkt ja garnicht wussten wieviel Geld auf dem Sparbuch war.
Das Geld wurde in den letzten 6 Monaten entnommen.Das Buch wurde ihr Ende letzten Jahres ausgehändigt,mit der Bitte,dieses Geld nicht anzurühren,sondern es für´s Kind drauf zu lassen.
Die Insolvenz läuft ja schon seit 2003/2004.
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #10 am: 21. Juli 2008, 14:47:45 »


Sie hat damals schon wenig in dem Kind investiert und so ist es auch heute noch.Klamotten gibt es zu 99% gebraucht von Freunden,so sehen sie auch teilweise aus.

Na ja, ich glaub mal dass man hier zu keinem wirklich nennenswerten Ergebnis kommen wird. Bitte nicht falsch verstehen, es ist nicht so dass ich dem nicht glauben würden, aber Beschuldigungen dieser Art kommen in jedem Trennungsfall und finden bei kaum einem Gericht Gehör.


Mir geht es jetzt aber Hauptsächlich darum,was kann passieren mit der Insolvenz,wenn sie neue Schulden macht,hat sie in meinen Augen,da ich möchte,daß das Kind von ihr das Geld zurück bekommt.Das Geld wurde für´s Kind angelegt.

Mit der Insolvenz passiert aller Voraussicht nach erstmal gar nichts. Es ist ein weit verbreitetes Ammenmärchen, dass man keine neuen Schulden machen darf. Fakt ist aber, dass Neuschulden im Zuge der laufenden Insolvenz nicht berücksichtigt werden und auch nicht der Restschuldbefreiung unterliegen.


Aber ich habe eben gerade mit meiner Anwältin telefoniert.Sie möchte von der KM Belege haben,wofür das Geld drauf gegangen ist,ansonsten wird meine Anwältin den Insolvenzverwalter informieren.Dann muss die KM rede und Antwort stehe.Aber das Geld wird sie wohl nicht zurück zahlen müssen.

Nun ja, Anwälte reden sich immer leicht. Auskunftspflicht auf Grund welcher rechtlichen Grundlage? Ganz so einfach wird sich das wohl nicht gestalten. Oder aber man fährt die ganz großen Geschütze auf. Ob das dann allerdings noch zweckdienlich ist weiß ich nicht. Vielleicht kann die Rechtsanwältin ja zumindest erreichen, dass die KM Teilbeträge leistet. Und zwar auf ein neues Sparbuch auf den Namen des Kindes, welches zu Händen der Großeltern bleibt.


Das Buch wurde ihr Ende letzten Jahres ausgehändigt,mit der Bitte,dieses Geld nicht anzurühren,sondern es für´s Kind drauf zu lassen.

Nun ja, eine Bitte ist aber nun mal keine verbindliche Rechtsverpflichtung. Ich würde auf jeden Fall eine friedliche Lösung anstreben. Schon zum Wohle des KIndes...

LG
« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 14:52:28 von Amrod »
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #11 am: 21. Juli 2008, 14:55:00 »

@Amrod

Nun ja, Anwälte reden sich immer leicht. Auskunftspflicht auf Grund welcher rechtlichen Grundlage? Ganz so einfach wird sich das wohl nicht gestalten. Oder aber man fährt die ganz großen Geschütze auf. Ob das dann allerdings noch zweckdienlich ist weiß ich nicht. Vielleicht kann die Rechtsanwältin ja zumindest erreichen, dass die KM Teilbeträge leistet. Und zwar auf ein neues Sparbuch auf den Namen des Kindes, welches zu Händen der Großeltern bleibt.


Das mag sein,daß viele Anwälte viel reden oder so.Ich war mit meiner Anwältin bisher sehr zufrieden.


Ich würde auf jeden Fall eine friedliche Lösung anstreben. Schon zum Wohle des KIndes...

Eine friedliche Lösung möchte ich ja,aber mit der Kindesmutter komme ich nicht weiter.Also muss ich ja rechtliche schritte gehen.Das sind Dinge die gehen einfach zu weit.

Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #12 am: 21. Juli 2008, 15:27:00 »

Ist eine etwas undurchsichtige Situation, weil man die genauen Hintergrundinfos nicht hat. Da würde man schlichtweg ins Blaue hineindiskutieren.

Im Übrigen dürfen Kinder auch nur bestimmtes Sparguthaben haben für den Fall dass man in den Hartz IV Bezug rutscht. Glaube 750 Euro oder so. In dem Fall müsste die KM das Sparbuch sogar bis zu dieser Freigrenze abräumen und das Geld im Zuge des allgemeinen Lebensunterhaltes verwerten - von Gesetzes wegen. Auch beim Wohngeld gibt es wohl Freigrenzen die berücksichtigt werden müssen.

Wie gesagt, man kann den moralischen Aspekt nicht so einfach beurteilen. Da müsste man die Gesamtumstände der KM kennen. Ich bin ja selbst alleinerziehender Vater mit 2 Stepkes und weiß durchaus aus der Vergangenheit, dass so manche Situation - auch finanziell - nicht so einfach zu bewerkstelligen ist. Meine Ex hat zum Beispiel noch nie Unterhalt für die Kids gezahlt und wird dies wohl auch nie tun. Meine "Kurzen" haben aber auch Sparer in die ich fleißig einzahle. Zumindest so gut und regelmäßig es eben geht.
Ob ich da ran gehen würde? Im Normalfall ganz sicher nicht. Aber was tun wenn es irgendwann mal für das Nötigste nicht mehr reicht? Im Kühlschrank Spinnenweben aber auf dem Sparkonto der Kids jeweils 5000 Euro? Weiß nicht, ob das moralisch so viel besser wäre...
 :rougi:
« Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 15:28:57 von Amrod »
Gespeichert
 

Bessie

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #13 am: 21. Juli 2008, 16:08:43 »

@Amrod

Wie gesagt, man kann den moralischen Aspekt nicht so einfach beurteilen. Da müsste man die Gesamtumstände der KM kennen. Ich bin ja selbst alleinerziehender Vater mit 2 Stepkes und weiß durchaus aus der Vergangenheit, dass so manche Situation - auch finanziell - nicht so einfach zu bewerkstelligen ist. Meine Ex hat zum Beispiel noch nie Unterhalt für die Kids gezahlt und wird dies wohl auch nie tun. Meine "Kurzen" haben aber auch Sparer in die ich fleißig einzahle. Zumindest so gut und regelmäßig es eben geht.
Ob ich da ran gehen würde? Im Normalfall ganz sicher nicht. Aber was tun wenn es irgendwann mal für das Nötigste nicht mehr reicht? Im Kühlschrank Spinnenweben aber auf dem Sparkonto der Kids jeweils 5000 Euro? Weiß nicht, ob das moralisch so viel besser wäre...



Damals war meine exfreundin noch nicht im Besitz des sparbuches,da war sie auch einige Zeit Hartz4 Empfängerin.Damals fragte niemand nach dem Sparbuch oder so,meine Eltern hätten ihr das dafür auch nicht gegeben,damit es eben nicht ausgegeben wird.Das Buch wurde ja von meiner Oma eröffnet,somit hat die Kindesmutter nicht ein cent eingezahlt und hat somit in meinen Augen kein recht,Geld was sie nicht mal gezahlt hat,auszugeben.Aber das ist meine Meinung.
Meine Exfreundin lebt seit der Trennung mit ihrem Freund,der im Arbeitsleben steht,zusammen,auch sie steht im Arbeitsleben,nagen also nicht am Hungertuch.
Gespeichert
 

Amrod

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 85
Re: Sparbuch des Kindes leer gemacht,trotz Insolvenz
« Antwort #14 am: 21. Juli 2008, 16:25:24 »

Nun ja, in dem Fall ist es schon irgendwie unverständlich. Wenn beide arbeiten und alles mit rechten Dingen zugeht, sollten sie auf das Geld vom Sparbuch der Kleinen nicht angewiesen sein. Aber wie gesagt, das kann ich im Einzelnen nicht beurteilen.

...somit hat die Kindesmutter nicht ein cent eingezahlt und hat somit in meinen Augen kein recht,Geld was sie nicht mal gezahlt hat,auszugeben.Aber das ist meine Meinung.

Nun ja, nur manche persönliche Meinung lässt sich eben nicht durch Gesetzeskraft untermauern. Auch eine Erfahrung die ich selbst schon machen durfte. Doch wenn es sich so verhält, dann kann ich Euern Ärger durchaus nachvollziehen...

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz