Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nepeta am 04. Mai 2009, 08:31:56

Titel: Sparbuch des Sohnes
Beitrag von: Nepeta am 04. Mai 2009, 08:31:56
Hallo zusammen,

Mein Insolvenzverfahren ist jetzt abgeschlossen und ich befinde mich in der WVV; mein Exmann wird aber vermutlich irgendwann in den nächsten Jahren Insolvenz anmelden (er redet schon seit Jahren darüber, hat es aber bisher nicht auf die Reihe gebracht), und ich habe nun eine Frage, die Geld unseres Sohnes angeht: Unser  Sohn, dder bei mir lebt (7 Jahre) möchte gern einen Teil seines Taschengeldes und Geld, was er zum Geburtstag von Oma etc, bekommen hat, auf ein Sparbuch legen (sind bislang nur 100 EUR, aber könnt ja im Lauf der Zeit mehr werden).  Während meiner Insolvenz musste ich auch Vermögen meines Sohnes angeben (da hatte er aber noch keines); sollte mein Exmann in den nächsten Jahren Insolvenz anmelden, kann dann das Sparbuch des Sohnes eingezogen werden bzw. das darauf befindliche Geld?

Uh, mir ist gerade eingefallen, dass es vielleicht gar nix mit Insolvenz oder nicht-Insolvenz zu tun hat, ob das Geld des Sohnes eingezogen werden kann. Aber vielleicht weiss ja trotzdem jemand über die Rechtslage Bescheid?

Vielen Dank und Euch allen alles Gute,
Nepeta
Titel: Re: Sparbuch des Sohnes
Beitrag von: paps am 04. Mai 2009, 18:19:07
Wenn der Sparvertrag/-Buch auf den Sohn läuft, kann nicht zurückgegriffen werden.

In Abhängigkeit vom Erziehungsrecht, wird aber bei Eröffnung die Zustimmung des Vaters fällig werden.