Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 14. März 2010, 19:27:59

Titel: Sparen während WVP
Beitrag von: KSC am 14. März 2010, 19:27:59
Servus,

angenommen:

Herr Mustermann ist im Regelinsolvenzverfahren, hat 4300€ Schulden. Während diesen sechs Jahren ist wenig, bis garnichts pfändbar. Er möchte sobald er in der WVP ist, ein Bausparvertrag, oder ein Sparbuch eröffnen und dort, regelmäßig von seinem unpfändbarem Einkommen Beträge einzahlen.

Am Ende des Insolvenzverfahrens und der WVP hat er ca. 5000€ angespart, hat aber jedoch nur 4300€ Schulden. Muss er diese
4300€ dann ausgleichen, oder ist die RSB gefährdet, oder sonstwas?

Eine Antwort, einer anderen Internetseite:

"Bei der RSB wird noch einmal alles grprüft was Du besitzt. Ich würde nicht das Risiko eingehen, das Dir einer die RSB versagt. Warte mit dem Sparen lieber bis Du die RSB schriftlich hast"

MfG
Titel: Re: Sparen während WVP
Beitrag von: Feuerwald am 14. März 2010, 22:51:51


 "Bei der RSB wird noch einmal alles grprüft was Du besitzt. Ich würde nicht das Risiko eingehen, das Dir einer die RSB versagt. Warte mit dem Sparen lieber bis Du die RSB schriftlich hast"

-> wir haben wirklich nicht die Zeit Aussagen von irgendwelchen anderen Seiten oder Chats zu kommentieren. Wenn Sie noch Zweitel an der Qualität dieser Seite hier haben, kann man nichts machen und 100mal alles zu wiederholen geht nicht.

Die Vermögensbildung in der WVP kann allenfalls bei noch nicht bereinigten Verfahrenkosten (Stundung) ein Thema sein.


Titel: Re: Sparen während WVP
Beitrag von: rookie am 16. März 2010, 12:21:48
Hallo Herr Mustermann:

Sparen in der WVP ist schon möglich....man darf ja wieder Vermögen aufbauen.
Aber ich würde keine hohen Summen irgendwo liegen lassen...auf einem Konto schon gar nicht. Auch nicht in der WVP.

Besser ist besser....gibt ja auch noch das gute alte Kopfkissen... :wink: