Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: firewire am 31. Oktober 2007, 12:26:29

Titel: Sparkasse gibt grundsätzlich bei Insolvenz keine Karte?
Beitrag von: firewire am 31. Oktober 2007, 12:26:29
Hallo, stimmt dass das die Sparkasse grundsätzlich keine
Sparkassenkarte ausgibt.  Die Begründung liegt darin, dass die Sparkasse
keine Karten ohne EC funktion mehr hat, womit man dann eine Überziehung von 500€ fabrizieren könnte.  (Sprich die Banken haben 0 vertrauen. )
Ebenso wird das Onlinebanking einen nicht angeboten.  Somit kostet jede Überweisung 50cent.  Das ganze läppert sich dann schon ganz schön?

Kann man denn da eventuell was mit einen Bürgen machen, der für das Konto dann bürgt?
Welche Banken sind noch zu empfehlen, die sich nicht so sehr anstellen.  DB wird nicht gehen, da dort die Insolvenz läuft. 
Titel: Re: Sparkasse gibt grundsätzlich bei Insolvenz keine Karte?
Beitrag von: dobberstein am 31. Oktober 2007, 12:32:28
Mittlerweile glaube ich, dies ist von Ort zu Ort - von Bank zu Bank verschieden.
Titel: Re: Sparkasse gibt grundsätzlich bei Insolvenz keine Karte?
Beitrag von: paps am 31. Oktober 2007, 14:34:33
So ist es.

Ich habe online-Banking, EC-Karte und Guthabenkonto. Ohne Probleme bei der (im Dorf) Sparkasse bekommen.

Mitlerweile sind aber fast alle Institute bereit ein Guthabenkonto zu geben.
Titel: Re: Sparkasse gibt grundsätzlich bei Insolvenz keine Karte?
Beitrag von: firewire am 31. Oktober 2007, 15:42:33
Das hört sich echt so an, als ob je nachdem welche Bank und Sachbearbeiter du hast, die nach gutdünken das Durchsetzen.  
Klar bist du mit einer negativen Schufa und einer Insolvenz nicht gerade Kreditwürdig, aber das wird wohl regionsweise gehandhabt.  

Es gibt in der Tat Banken die sich darüber Kunden sichern. 
Ich meine wenn eine Bank jemanden bei einer Insolvenz unterstützt, die Gewinnt auch wieder einen solventen Partner nach einer Insolvenz. 
Titel: Re: Sparkasse gibt grundsätzlich bei Insolvenz keine Karte?
Beitrag von: 9966braun am 02. November 2007, 07:02:45
Also wir haben ein Eheliches gemeinsames Konto und wir haben beide eine EC-Karte.  Online Banking nutzen wir auch.

Ich weiß z. b.  aber aus meiner Zeit der Solzialhilfe, dass ich damals zwar ne EC Karte hatte, die aber absolut nicht zum überziehen gereicht hat.  Also das Argument von wegen man kann sonst ins minus find ich absolut dämlich.
Es kommt da auf die Kontoform an.  Hast du ein Privatkonto kannst du nur das holen, was auch auf dem Konto ist.
Bekommst du ein geschäftskonto (was üblich ist, wenn man in einem Angestellten Verhältniss steckt) Könnte das überzeihen tatsache möglich sein.  Aber 100% will ich mich beim geschäftskonto nun nich festlegen.

Liebe Grüße

Nati