Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mcm am 07. Juni 2007, 08:12:53

Titel: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: mcm am 07. Juni 2007, 08:12:53
Hallo!
Mein Treuhänder erklärte mir, das es gerne gesehen würde, wenn Insolvenzler ein Sparkonto einrichten, indem sie monatlich Geld sparen. Damit man nach den 6 Jahren nicht gleich wieder mit Schulden dasteht, wenn man die Prozesskosten zahlen muss. Ich könnte selbst bestimmen wieviel und auch mal einen Monat aussetzten, wenn ich malnix über habe.
Auf meine Frage hin, ob dieses Geld denn nicht für die Gläubiger zur Verfügung steht, sagte er "nein, das ist lediglich für die Prozesskosten, unter denen auch sein Lohn fällt".
Meine Frage nun:
ist es wirklich so? Sieht so ein Sparkonto gut aus und können die Gläubger wirklich nix von dem Geld bekommen?
Titel: Re: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: schneeke82 am 07. Juni 2007, 08:25:55
Hallo. Das gleiche habe ich auch gemacht. Ich hatte auch erst Zweifel, ob die Gläubiger da nicht doch irgendwie ran kommen. Aber auch meine Inso-Beraterin meinte, es ist ok, erlaubt und die Gläubiger können da nicht ran. In der WVP darfst du ja wieder Vermögen aufbauen...
Titel: Re: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: Feuerwald am 07. Juni 2007, 11:40:38



solche Forderungen sind rechtswidrig und eine zunehmende Unsitte. Man tut gerade so, als ob am "Ende" des Restschuldbefreiungsverfahren die Insolvenzler die Verfahrenskosten sowie die Vergütung für den Treuhänder zu zahlen sind, ja teils wird so getan, als ob dies sogar die Voraussetzung für die Erteilung der RSB wäre.  Da stimmt jedoch nicht.

Sicher kann man in der WVP wieder sparen. Was jedoch nicht geht, ist Insolvenzler dazu zu drängen, aus dem unpfändbaren Beträge für die gestundeten Verfahrenkosten anzusammeln.

Die gestundeten Verfahrenskosten sind vorrangig durch die Insolvenzmasse und später in der WVP durch die vom Treuhänder eingezogenen pfändbaren Beträge zu bereinigen. Sollte am Ende des RSB-Verfahrens noch etwas offen sein, weil keine pfändbare Bezüge erwirtschaftet werden,  so läuft die Stundung noch bis zu 4 Jahre weiter, dann werden auch diese Kosten erlassen.

Was ein Treuhänder "gerne sieht" ist zudem völlig unerheblich. Wenn der Treuhänder etwas gerne sehen möchte, kann der die hübschen Mädchen auf der BILD am Sonntag betrachten.

Ein Treuhänder oder Insolvenzverwalter ist auch kein Insolvenzberater.
Aussagend er Treuhänder oder Insolvenzverwalter müssen nicth stimmen.
Treuhänder oder Insolvenzverwalter vertreten nicht die Interessen der Schuldner.

Gruss
Feuerwald
Titel: Re: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: mcm am 08. Juni 2007, 13:32:34
Hm, also gut:

fazit = an das gesparte Geld kommt keiner ran, wenn ich jetzt ein Sparkonto einrichte und mir mühsam von dem Nichtpfändbaren Geld, etwas zusammenspare

Und wenn ich das nicht mache, verfallen diese Kosten (Gericht und Treuhänder) nach 4 Jahren, nachdem die 6 Jahre um sind? Habe ich das richtig verstanden? Natürlich nur, wenn ich weiterhin Geringverdienerin bin?

Denn das Geld was ich monatlich verdiene, ist nicht Pfändbar, es ist zu wenig.

Neue Frage: Ich habe vor 1 1/2 Jahren geheiratet, aber nicht in Deutschland und als ich dann gemerkt habe das ich Insolvenz beantragen muss, haben wir unsere Ehe absichtlich (sicher ist sicher) nicht in Deutschland umschreiben/anerkennen lassen. Ich bin also in Deutschland, nach Deutschem und Europäischen Recht nicht verheiratet. Das Habe ich auch dem Treuhänder gesagt. Denn ich wohne sozusagen Mietfrei im Haus meines "Mannes". Da kann doch nix passieren? Ich bin nicht als Mitbesitzerin auf das Grundstück oder Haus eingetragen. 
Titel: Re: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: jafern am 08. Juni 2007, 16:48:44
Hallo mcm  :cheesy: ,

neues Thema -> neues Posting, sonst wird's unübrsichtlich.

Danke + Gruß
jafern
Titel: Re: Sparkonto für Prozeskosten einrichten
Beitrag von: mcm am 09. Juni 2007, 14:19:41
Dann erstmal danke für die Antworten!
LG