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Autor Thema: Spesen  (Gelesen 2728 mal)

carok

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Spesen
« am: 11. Oktober 2006, 11:14:06 »

Hallo,
Seit kurzem läuft die Insolvenz meines Mannes.
Er ist Fernfahrer und bekommt somit Spesen die anrechnungsfrei sind.
Dazu bekommt er eine Schmutzzulage die auch anrechnungsfrei ist. Jedenfalls war das bisher so.
Heute bekommt mein Mann eine Rechnung vom IV er solle 119 Euro überweisen da er im August mehr verdient hat. Er ist aber mehr gefahren und was er mehr hat sind Spesen. Habe schon angerufen der IV ist angeblich nicht da ruft aber auch nicht zurück.
Ich muss dazu sagen das ich alles regeln muss da mein Mann den Job nocht nich solange hat und er die ganze Woche unterwegs ist.Wäre ein bisschen blöd zu sagen Chef brauche Urlaub muss zum IV ;)
Der Gesamtverdienst im August netto waren 1860,55€ davon sind 500€ Spesen und 200€ Schmutzzulage Also bleiben zum berechnen 1160,55 € übrig davon zahlt er 214 Unterhalt fürs Kind. Liege ich jetzt falsch oder der IV? Die Schmutzzulage bekommt er weil er ziemlich eckliges Zeug fahren muss. Fischmehl. Müll ect.Ich hoffe auf Hilfe bin tatal verzweifelt
Ich selber verdiene 908€ und mein Sohn der in der Ausbildung ist lebt bei uns der hat nur 350€ im Monat wir unterstützen ihn das will der Iv nicht anerkennen was können wir nur tun?
Danke carok[addsig]
Gespeichert
 

paps

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Spesen
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2006, 23:46:28 »

Wenn auf den Lohnzettel explizit Spesen und Schnutzzulage ausgewiesen sind, dann sind diese nach 850a ZPO unpfändbar.
§ 850a ZPO Pfändung; Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind
3.) Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie     Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

Bei 119,01 Euro pfändbaren Betrag, wurde das volle Netto angesetzt.

Bis ein Gläubiger Antrag auf Herabsetzung stellt, hat Ihr Mann 2 unterhaltsberechtigte Personen (Sie und das Kind für das er Unterhalt zahlt).
Ihr Kind, von dem er nicht der leibliche Vater ist, wird leider nicht berücksichtigt. Auch wenn er heir zum Unterhalt beiträgt.

Selbst unter Nichtanerkennung der Schmutzzulage, wäre der pfändbare Betrag von 1570,-Euro nicht erreicht. (§850cZPO)

Sie sollten dem TH dies so schriftlich mitteilen.
Besteht er trotzdem auf einer Zahlung, wenden Sie sich an Ihren Rechtspfleger / Richter, der für das Verfahren Ihres Mannes zuständig ist.


Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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