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Autor Thema: Spesen bei Privatinsolvenz  (Gelesen 3839 mal)

giwi44

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Spesen bei Privatinsolvenz
« am: 10. März 2010, 22:10:17 »

Hallo,

vielleicht kann mir wer helfen  :neutral:  Ich möchte einen neuen Job im Außendienst annehmen. Ich bin Privatinsolvent. Meine Frage: Ich könnte das erste halbe Jahr meinen eigenen PKW nützen und würde dafür 600.-€ Ausgleich erhalten. Wird dieser Betrag mit zum Bruttogehalt dazugezählt? Besser gesagt kann der Treuhänder was von diesem Betrag einbehalten?

Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort

Gruß Giwi
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rookie

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Re: Spesen bei Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 11. März 2010, 08:54:28 »

Spesen und Verpflegungsmehraufwendungen zählen als Aufwandsentschädigungen zu den unpfändbaren Gehaltsbestandteilen gem. § 850 a Nr. 3 ZPO. Soweit die steuerfreien Sätze nicht überschritten werden und der Spesensatz oder der Verpflegungsaufwand als üblich anzusehen ist, sind die Beträge unpfändbar.


Hoffe geholfen zu haben..... :hi:
« Letzte Änderung: 12. März 2010, 10:03:34 von rookie »
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giwi44

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Re: Spesen bei Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 11. März 2010, 19:48:55 »

Hallo Rookie,

vielen Dank für deine Antwort. Meine zukünftige Verkaufskeiterin meinte das doch, wobei sie nicht so viel Ahnung hat und ich hoffe das du recht hast.   :Oh_no: Sobald ich es sicher weiß meld ich mich wieder

LG Giwi :cheesy:
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paps

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Re: Spesen bei Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 11. März 2010, 19:58:09 »

Lesen Sie doch im zitierten § nach.
Aufwandsentschädigungen sind unpfändbar.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rookie

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Re: Spesen bei Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 12. März 2010, 10:02:18 »

@ giwi

ich habe Recht.....100%ig  :wink:
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