Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: giwi44 am 10. März 2010, 22:10:17

Titel: Spesen bei Privatinsolvenz
Beitrag von: giwi44 am 10. März 2010, 22:10:17
Hallo,

vielleicht kann mir wer helfen  :neutral:  Ich möchte einen neuen Job im Außendienst annehmen. Ich bin Privatinsolvent. Meine Frage: Ich könnte das erste halbe Jahr meinen eigenen PKW nützen und würde dafür 600.-€ Ausgleich erhalten. Wird dieser Betrag mit zum Bruttogehalt dazugezählt? Besser gesagt kann der Treuhänder was von diesem Betrag einbehalten?

Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort

Gruß Giwi
Titel: Re: Spesen bei Privatinsolvenz
Beitrag von: rookie am 11. März 2010, 08:54:28
Spesen und Verpflegungsmehraufwendungen zählen als Aufwandsentschädigungen zu den unpfändbaren Gehaltsbestandteilen gem. § 850 a Nr. 3 ZPO. Soweit die steuerfreien Sätze nicht überschritten werden und der Spesensatz oder der Verpflegungsaufwand als üblich anzusehen ist, sind die Beträge unpfändbar.


Hoffe geholfen zu haben..... :hi:
Titel: Re: Spesen bei Privatinsolvenz
Beitrag von: giwi44 am 11. März 2010, 19:48:55
Hallo Rookie,

vielen Dank für deine Antwort. Meine zukünftige Verkaufskeiterin meinte das doch, wobei sie nicht so viel Ahnung hat und ich hoffe das du recht hast.   :Oh_no: Sobald ich es sicher weiß meld ich mich wieder

LG Giwi :cheesy:
Titel: Re: Spesen bei Privatinsolvenz
Beitrag von: paps am 11. März 2010, 19:58:09
Lesen Sie doch im zitierten § nach.
Aufwandsentschädigungen sind unpfändbar.
Titel: Re: Spesen bei Privatinsolvenz
Beitrag von: rookie am 12. März 2010, 10:02:18
@ giwi

ich habe Recht.....100%ig  :wink: