Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: spyroman am 23. Juli 2013, 08:32:51
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Hallo guten morgen
ich hätte eine kurze Frage seit mehreren Wochen steht in unserem laufenden Verfahren online bei Insolvenz Bekanntmachungen folgendes
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der xxxxxxx, geboren xxxxxxxxxx
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Treuhänders festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts xxxxxxxxxxxx eingesehen werden.
xxxxxxxxx
Amtsgericht xxxxx, 11.06.2013
Was bedeutet das nun, bzw. was passiert jetzt an welchem Punkt sind wir?
Denn durch eine zufälligen Umstand könnte uns ein Freund mit ca 5000 Euro aushelfen, und er würde das Verfahren so evtl. beenden, es sind alles zusammen ca 8000 Euro an Gläubigern mit ins Verfahren gegangen
Danke
Gruß
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Das scheint die Vergütung für den TH im lfd. Verfahren zu sein. Meistens bedeutet das, dass das Ende des Verfahrens naht, d.h. der Schlusstermin ebenfalls angesetzt sein müsste oder bald angesetzt wird. Ggf. beim Insolvenzgericht erkundigen.
Was bedeutet „wir“, „uns“ usw.? Jede Person hat ein eigenes Verfahren. Stellt er das Geld nun mehreren Personen insgesamt zur Verfügung oder jedem Insolventen?
sehr nebulös das ganze
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Na ich sage schon gewohnt uns, wir leben seit ca 17 Jahren zusammen, so ist es halt alles mit uns betont.
Unser Bekannter würde das Geld für meine Partnerinn zahlen können
Gruß