Kredite kurz vor der PI aufnehmen kann richtig in die Hose gehen.
Der Gläubiger kann dies als "unerlaubte Handlung" (in diesem Fall Betrug) deklarieren.
Insbesonders wenn der Gläubiger vorsätzliche Handlung nachweisen kann oder wenn der Schuldner nachweislich falsche Angaben im Kreditantrag gemacht hat, kann das ganze nicht nur zur Versagung der RSB führen, sondern auch strafrechtliche Folgen haben.
Die Grenzen, wie lange man mit einer Kreditaufnahme vor Beginn der PI noch Probleme bekommen kann sind ziemlich verwaschen, kann aber bei falsch gemachten Angaben bis zu 3 Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch berücksichtigt werden (siehe §290).
§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
1. der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,
2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.
usw.
Bei mir hat z.B. ein Gläubiger versucht das ganze in Bezug auf einen Kredit durchzuziehen, den ich 1 Jahr vor Beginn der PI aufgenommen habe!