Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Frauke33 am 25. Juni 2011, 13:45:55

Titel: Steuer nicht an IV,ist das heilbar?
Beitrag von: Frauke33 am 25. Juni 2011, 13:45:55
Hallo,
meine Frau befindet sich noch im Insolvenzverfahren,arbeitet seit Jahren im Ausland und hat 2010 Steuern vom Finanzamt im Ausland zurückerhalten(für 2008).Hat gedacht,dass sie das behalten darf,dem ist aber m.E. nicht so.Ist das noch in irgendeiner Form zu korrigieren,sprich heilbar? IV weiss nichts darüber,Steuererklärung für UK hat Sie selbst gemacht,nicht der IV.
Evtl RSB gefährdet? Das Geld wurde ausgegeben.
2te Frage:Finanzamt D hat zu hohe Forderungen für 2007(Jahr der Annahme Inso-Antrag)angemeldet,Prüfungstermin war aber schon. Evtl Antrag auf Rücksetzung in alten Stand stellen? Wäre vielleicht sinnvoll,damit später während WVP nicht mehr so viel verrechnet werden kann von dann evtl stattfindenden Steuerrückzahlungen.
Danke für die Mühe einer Antwort.

Frauke33