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Autor Thema: Steuer vor der Insolvenz und vor Aufhebung des Verfahrens  (Gelesen 1661 mal)

daMichi

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Steuer vor der Insolvenz und vor Aufhebung des Verfahrens
« am: 26. November 2014, 13:53:04 »

Gruß an alle,

zuerst eine Info. Meine Wohlverhaltensperiode ist am 20.11.14 beendet. Bis dato steht aber leider noch nichts bei www.insolvenzbekanntmachungen.de, ob die Gläubiger angeschrieben wurden.

So, nun zu meinem "größeren" Problem.
Eckdaten: Verfahrenbeginn: 20.11.2008, Aufhebung August 2010
Eigentumswohnung mit Ex-Frau. Diese hat für die Jahre 2007-2009 eine Steuerklärung gemacht. Bei den Steuerrerklärungen kam dann ein Guthanbe von 2.800,-€ zustande, welches sofort an den Insolvenzverwalter ausbezahlt wurde. Ex hat die Steuererklärung Einspruch eingelegt  :shock:
Darauf hin sollte ich das Geld an das FA zurückzahlen. Nun haben wir Einspruch eingelegt.
Das ging einige Male hin und her.
Nun haben wir uns geeeinigt. Aktuell wären wir von den 2.800,-€ nur 600,-€ zugestanden.
Das Finanzamt forder nun von mir 1.000,- € zurück (2007 und Anteilig 2008 habe ich schon weg gerechnet). Das Geld bekomme ich natürlich nicht vom IV.
Gibt es beim FA eine Möglichkeit, dass ich das Geld nicht zahlen muss??
Danke für Tips
PS: hoffe, dass ich es einigermaßen verständlich geschrieben habe  :gruebel:
Gespeichert
 
 

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