"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Steuerausgleich  (Gelesen 2368 mal)

Gina210

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 49
Steuerausgleich
« am: 27. Januar 2007, 13:30:55 »

Hey an alle Leidgeplagten,

wie ist das mit dem Steuerausgleich, wenn man eigentlich bis zu 1800€ lt. Tabelle verdienen dürfte( wegen 3 Kinder) aber Arbeitslos ist bzw. kurz vor Harz IV steht ? Wird da auch die Rückerstattung eingestrichen? Ich komme nie und nimmer auf diesen \"Tabellenbetrag\" :-)   /davon kann ich nur träumen!
Mir würde gesagt, das nur 50% abgehen an den Treuhänder?
Ich kenn mich überhaupt nicht mehr aus, ist alles sehr verworren.
Auch finde ich es sehr \"traurig\" das ich von meinen Treuhänder nie vorab informiert werde. Bei meiner Autoummeldung gingen ohne meiner Info, die ca. 25€ Guthaben von der KFZ Steuer gleich an ihn !!! Dabei habe ich damit gerechnet, das dieses Guthaben an die neue KFZ Stelle gezahlt wird. Bin irgendwie sprachlos und langsam mutlos, weil ich keine Info bekomme.
Kann mich Bitte jemand aufklären mit paar Infos? Ich danke Allen, die mir eine Mail tippen und mir somit helfen, endlich wieder etwas Licht in diesen undurchschaubaren Dschungel verschaffen.

Vieen Dank eure Gina210[addsig]
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Steuerausgleich
« Antwort #1 am: 27. Januar 2007, 17:34:24 »

Erst mal willkommen

Zur Steuererstattung.
Wenn Sie aus der Zeit vor und während des Verfahrens Steuererstattungen bekommen sollten, gehen dies im Verfahren an den IV/TH.
In der Wohlverhaltensphase  können diese bei Ihnen verbleiben.

Das mit der KFZ Steuer war schon korrekt. Ist leider so.

Das Sie vom TH nicht informiert werden, ist zwar nicht schön; schließlich soll amn ja dir nächsten 6 Jhre miteinander klarkommen.
Aber er vertritt nun mal die Gläubiger und nicht Sie.

Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie ruhig.
Vielleicht lesen Sie auch ein bischen in den älteren Beiträgen, dann erklärt sich schon vieles.  :pfeifen: [addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz