Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: habnixmehr am 23. Januar 2013, 12:01:11

Titel: Steuerbescheid /Treuhänder und Abgabefristen
Beitrag von: habnixmehr am 23. Januar 2013, 12:01:11
Hallo zusammen

Meine Frau und ich sind seit April 2010 in PI im eröffneten Verfahren .Für 2009 hat der TH die E.K. Steuererklärung abgegeben für 2010 nicht. Für 2010 haben wir heute einen Bescheid / Schätzung vom FA erhalten mit dem Hinweis ,das für 2010 keine Steuererklärung gemacht worden ist. Da in der Schätzung keine Werbungskosten und sonstige Abzüge beinhaltet werden über 2000 Euro nach gefordert.Ich habe nun 4 Wochen zeit Einspruch und einen Steuerbescheid für 2010 abzugeben.Ich habe nun von einem Steuerberater eine Steuerklärung machen lassen ,wonach noch 1200 Euro zuzahlen wären.Warum der TH für 2010 keine gemacht hat,weiß ich nicht :fuchsteufelswild:

Da der TH auch eine Kopie der Schätzung vom FA bekommen hat möchte er ein schriftliche Stellungsnahme von uns.
Unverschämt,er hätte sie machen müssen ,und verlangt von uns eine schriftliche Stellungsnahme.
So weit mir bekannt ist dürfen wir im eröffneten Verfahren keine Steuererklärung direkt an das FA schicken,oder ?
Ich habe Sorge ,wenn ich die Steuererklärung an den TH schicke mit der Bitte um Weiterleitung das sie nicht Fristgerecht oder gar nicht beim FA ankommt .
Kann ich die Steuerklärung direkt an das FA schicken ,dem TH eine Kopie der Steuererklärung für seine Unterlagen. .
Kann das FA die Steuererklärung von uns ablehnen.
Anteilmäßig bis April 2010 als Insolvenzforderung ,Rest müßten wir bezahlen.Ist das richtig?

Bitte um Ratschläge  :wow:

sooft
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Titel: Re: Steuerbescheid /Treuhänder und Abgabefristen
Beitrag von: Der_Alte am 23. Januar 2013, 21:32:51
Schreiben Sie dem TH doch zurück, warum er keine Steuererklärung gemacht hat, obwohl er dazu gesetzlich verpflichtet gewesen wäre. Kopie bitte an das Gericht.
Ansonsten schicken Sie die gefertigte Steuererklärung an das Finanzamt. Es kann dann entweder die Erklärung so akzeptieren oder wird den TH anschreiben. In jedem Fall liegt dem FA die Erklärung vor und es wird die bisherige Schätzung wohl abändern.
Titel: Re: Steuerbescheid /Treuhänder und Abgabefristen
Beitrag von: habnixmehr am 25. Januar 2013, 13:59:00
Habe dem FA und dem TH jeweils eine Ausfertigung des EKST-Antrag geschickt,mit dem Hinweis ,das jeder eine Ausfertigung bekommen hat und das der neue Bescheid an den TH geschickt wird.Ich hoffe damit kann jeder leben. :coffee:

sooft