"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuereklärung 2011  (Gelesen 1444 mal)

Schlumpfi

  • Gast
Steuereklärung 2011
« am: 11. März 2012, 19:40:43 »

Hallo,

leider konnte ich zu dem Thema in der Suchefunktion nichts finden.

Vielleicht kann jemand helfen, der in der selben Situation ist.

Mein Mann befindet sich in Regelinsolvenz, ich in Verbraucherinsolvenz. Beide noch nicht in der WVP.

Mein Treuhänder hat mich gebeten meine Steuererklärung selber zu machen. Ist auch kein Problem ich habe keinen besonderen Fall.

Jetzt hat der Insolvenzverwalter von meinem Mann auch schon eine Erklärung gemacht. Als Form wurde zusammen Vernlagung gewählt, die steuerlich günstigste Form.

Welches Formular muss ich denn jetzt einreichen? Die Formulare fragen ja auch nach den Werten des Ehemanns? Und wer sendet die Anlage Kind? Oder muss ich da den Insolvenzverwalter von meinem Mann fragen?

Muss das alles so kompliziert sein?  :cry:

Wäre schön, wenn jemand helfen könnte.

LG Schlumpfi
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Steuereklärung 2011
« Antwort #1 am: 12. März 2012, 17:41:45 »

Ich würde den Insolvenzverwalter Ihres Mannes fragen, ob er die Erklärung für beide fertig macht und dann mit Ihrem Treuhänder abspricht. Denn Ihren Teil muss Ihr Treuhänder unterschreiben (und eigentlich auch machen).
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz