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Autor Thema: Steuereklärung /Rückzahlung  (Gelesen 2016 mal)

Brigitte

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Steuereklärung /Rückzahlung
« am: 30. September 2008, 10:50:43 »

Hallo,habe gerade den Bescheid erhalten.In der Anlage steht folgendes:Insolvenzbehaftetes Vermögen der Ehefrau entstandenvor Verfahrenseröffnung.(einPlus)
Masseforderung des Verwalters
Frage :k ann ich mit dem Geld rechnen oder geht es zur Masse.
Verfahren istnoch geöffnet seit18.10.07
MfG Brigitte
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MissTraut

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Re: Steuereklärung /Rückzahlung
« Antwort #1 am: 30. September 2008, 17:18:24 »

Hallo,

bis zur Aufhebung/Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen in die Masse, sofern FA nicht selbst Gläubiger ist und damit aufrechnen kann.

LG
MissTraut
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(Konfuzius)
 
 

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