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Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 2199 mal)

dischilli

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Steuererklärung
« am: 31. Januar 2013, 22:57:52 »

Hallo,

ich bin seit dem 22.01.2013 in Insolvenz.
Heute kam die erste Post von meinen Treuhänder, in dem er mich auffordert, für die letzten Jahre die Steuererklärung zu machen.
Ich bin ein verheirateter Mann mit 3 Kindern. Ich habe alle Kinder auf meine Steuerkarte und meine Frau bleibt als Hausfrau zuhause. Daher habe ich in den letzten Jahren auch keine Steuer zahlen müssen. Außerdem gibt es doch die Regelung, das man ab 3 Kinder keine Steuererklärung machen muss.
Muss ich denn jetzt eine Steuererklärung machen weil der TH das so will oder kann ich ihm das so sagen? Und wenn ich die Erklärung machen muss, wie macht man sowas? Meine letzte Erklärung ist 6 Jahre her.

Weiter geht es um mein Auto, welches ich für den Weg zur Arbeit benötige. Das Fahrzeug hat einen ungefähren Wert von 2500,00 € und ist 13 Jahre alt. Der TH bietet mir an, das Fahrzeug käuflich zu erwerben und wenn ich den Betrag nicht auf einmal zahlen könne, bietet er mir sogar die Möglichkeit einer Ratenzahlung an und möchte wissen, welche Raten ich ihm anbieten kann.
Jeder Euro tut weh, aber was wäre denn ein angemessenes Angebot, was ich ihm machen könnte? Würde er alles akzeptieren müssen? Dachte so an 50 - 100 Euro im Monat. Eher 50 Euro.....
« Letzte Änderung: 31. Januar 2013, 22:59:28 von dischilli »
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Esmeralda

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Re: Steuererklärung
« Antwort #1 am: 01. Februar 2013, 11:01:48 »

Hallo,

zur Steuererklärung kann ich nichts sagen, aber zum Auto. Wenn Sie das Auto nachweislich für den Weg zur Arbeit brauchen und diese auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichen können, oder z.B. Schichten und ungünstige Arbeitszeiten haben, dann kann ich Ihnen empfehlen, einen Antrag beim Insogericht zustellen. Antrag auf Freigabe des PKWs aus der Masse. Hat bei mir nach 2 Monaten zum Erfolg geführt, obwohl das Auto schon beim Verwerter stand! Dann müßen Sie das Auto auch nicht auslösen.

Gruss Esmeralda
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dischilli

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Re: Steuererklärung
« Antwort #2 am: 01. Februar 2013, 11:59:25 »

Hallo,

danke für deine Antwort.
Wie stellt man so einen Antrag? Hat er eine bestimmte Form?
Muß ich ihn bei Amtsgericht stellen oder kann ich Ihn auch beim Treuhänder stellen?
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Esmeralda

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Re: Steuererklärung
« Antwort #3 am: 01. Februar 2013, 12:11:49 »

Ich würde den Antrag (formlos, aber mit Begründung) direkt ans Insogericht stellen und dem TH zur Kenntnisnahme schicken. Allerdings sollste du dir eine gute Argumentation überlegen und vielleicht bei Tante Google recherchieren. Des Weiteren ist auch der tatsächliche(nicht geschätzte) Wert des Autos wichtig.

Gruss Esmeralda
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Der_Alte

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Re: Steuererklärung
« Antwort #4 am: 01. Februar 2013, 15:53:25 »

Für die Steuererklärung ist im eröffneten Verfahren der TH zuständig. Schicken Sie ihm alle dafür notwendigen Unterlagen und lassen Sie ihn damit glücklich werden. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Unterlagen er benötigt, dann lassen Sie sich das schriftlich von ihm geben.

Wenn Sie belegen können, das das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit benötigt wird, ist es unpfändbar nach § 811 ZPO. Da brauchen Sie nichts herauskaufen oder ähnlich, sondern fordern Sie den TH schriftlich auf die Unpfändbarkeit zu bestätigen.
Sollte er das nicht tun, stellen Sie beim Insolvenzgericht den Antrag, dass das Gericht die Unpfändbarkeit nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO feststellen möge.
Dazu gibt es einen aktuell passenden Beschluss des BGH, der die Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel definiert. Gut ist es mittels Fahrplänen des ÖPNV darzustellen, dass man seine Arbeitsstätte nicht zu diesen Bedingungen erreichen kann. Und daran denken: Nur Fakten zählen!
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energy1969

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Re: Steuererklärung
« Antwort #5 am: 02. Februar 2013, 13:51:26 »

Soweit ich weiss würde ich beim Finanzamt nachfragen wegen der Steuererklärung. In meinem Fall kümmert sich der Treuhänder um die Angelegenheit. zb. wird bei mir der zahlzahlende Betrag  geschätzt und wird in der Tabelle mitaufgeführt. Dies wurde aber vor Insolvenzantrag schon aufgeführt dass eine Nachzahlung beim Finanzamt zu erwarten ist.
Schätzen kann auch das Finanzamt. Aus Kostengründen musste ich die Steuererklärung nachträglich nicht machen und wurde dem Finanzamt mitgeteilt nach Absprache mit meinem Treuhänder.
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