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Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 2533 mal)

blauecouch

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Steuererklärung
« am: 24. Dezember 2015, 14:53:46 »

Hallo! Ich habe den TH bereits mehrfach angeschrieben bzw. mit dem Büro telefoniert. Bisher keine Antwort. Wie sieht es aus - wenn ich meine Steuererklärung mache und Geld zurückbekomme, wem steht das zu? Von meinem Einkommen führt der AG bereits den pfändbaren Teil an, mein P-Konto wird in Ruhe gelassen. Vielen Dank für die Infos.
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waldi

Re: Steuererklärung
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2015, 10:45:14 »

Im eröffnetem Verfahren ist es Aufgabe des TH, die Steuererklärung zu machen.
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eidechse

Re: Steuererklärung
« Antwort #2 am: 28. Dezember 2015, 11:16:26 »

Und zur eigentlichen Frage:

Im eröffneten Verfahren stehen Steuererstattungen der Insolvenzmasse zu.
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LilaSonnenschein

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Re: Steuererklärung
« Antwort #3 am: 10. Januar 2016, 23:49:52 »

Im eröffneten Verfahren bei Privatinsolvenz ist es so, dass die Steuererstattung der Treuhänder erhält. Erst wenn du in der Wohlverhaltensphase bist, darfst du diese komplett behalten.

Die Steuererklärung musst du erstellen/einreichen. Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig. Du bist verpflichtet sie zu machen!

Gruß LilaSonnenschein
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waldi

Re: Steuererklärung
« Antwort #4 am: 11. Januar 2016, 07:49:03 »

Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig.
Im eröffneten Verfahren aber doch.
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LilaSonnenschein

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Re: Steuererklärung
« Antwort #5 am: 11. Januar 2016, 11:02:32 »

Ja da hast du recht. Erst in der WVP muss man sie selber machen.
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