Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: blauecouch am 24. Dezember 2015, 14:53:46
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Hallo! Ich habe den TH bereits mehrfach angeschrieben bzw. mit dem Büro telefoniert. Bisher keine Antwort. Wie sieht es aus - wenn ich meine Steuererklärung mache und Geld zurückbekomme, wem steht das zu? Von meinem Einkommen führt der AG bereits den pfändbaren Teil an, mein P-Konto wird in Ruhe gelassen. Vielen Dank für die Infos.
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Im eröffnetem Verfahren ist es Aufgabe des TH, die Steuererklärung zu machen.
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Und zur eigentlichen Frage:
Im eröffneten Verfahren stehen Steuererstattungen der Insolvenzmasse zu.
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Im eröffneten Verfahren bei Privatinsolvenz ist es so, dass die Steuererstattung der Treuhänder erhält. Erst wenn du in der Wohlverhaltensphase bist, darfst du diese komplett behalten.
Die Steuererklärung musst du erstellen/einreichen. Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig. Du bist verpflichtet sie zu machen!
Gruß LilaSonnenschein
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Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig.
Im eröffneten Verfahren aber doch.
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Ja da hast du recht. Erst in der WVP muss man sie selber machen.