Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: blauecouch am 24. Dezember 2015, 14:53:46

Titel: Steuererklärung
Beitrag von: blauecouch am 24. Dezember 2015, 14:53:46
Hallo! Ich habe den TH bereits mehrfach angeschrieben bzw. mit dem Büro telefoniert. Bisher keine Antwort. Wie sieht es aus - wenn ich meine Steuererklärung mache und Geld zurückbekomme, wem steht das zu? Von meinem Einkommen führt der AG bereits den pfändbaren Teil an, mein P-Konto wird in Ruhe gelassen. Vielen Dank für die Infos.
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: waldi am 25. Dezember 2015, 10:45:14
Im eröffnetem Verfahren ist es Aufgabe des TH, die Steuererklärung zu machen.
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: eidechse am 28. Dezember 2015, 11:16:26
Und zur eigentlichen Frage:

Im eröffneten Verfahren stehen Steuererstattungen der Insolvenzmasse zu.
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: LilaSonnenschein am 10. Januar 2016, 23:49:52
Im eröffneten Verfahren bei Privatinsolvenz ist es so, dass die Steuererstattung der Treuhänder erhält. Erst wenn du in der Wohlverhaltensphase bist, darfst du diese komplett behalten.

Die Steuererklärung musst du erstellen/einreichen. Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig. Du bist verpflichtet sie zu machen!

Gruß LilaSonnenschein
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: waldi am 11. Januar 2016, 07:49:03
Bei der Privatinsolvenz ist der Treuhänder auf jeden Fall nicht dafür zuständig.
Im eröffneten Verfahren aber doch.
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: LilaSonnenschein am 11. Januar 2016, 11:02:32
Ja da hast du recht. Erst in der WVP muss man sie selber machen.