Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 25. Oktober 2011, 10:11:44
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Hallo Leute,
ich habe 11/10 Insolvenz angemeldet, für 2009 aber noch keine Einkommenssteuerklärung abgegeben. Muss dies nun der IV tun oder ich?
Vielen Dank
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Innerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahren ist der IV dafür zuständig !
Du musst dich nicht darum kümmern.
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Also, das heisst: für 2009 auch nicht, obwohl ich 11/2010 Insolvenz angemeldet habe?
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Genauso ist das.
Ich hatte am 15.6.2010 Eröffnung und bis dahin auch noch keine Erklärung für 2010 abgegeben.
Mein IV hatte damals Unterlagen hierfür angefordert und diese dann in meinem Namen gemacht und abgegeben !
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Also, das heisst: für 2009 auch nicht, obwohl ich 11/2010 Insolvenz angemeldet habe?
Für alle steuerlichen Dinge deren Ursprung "VOR" und "WÄHREND" des laufenden Verfahrens begründet sind, Ist Ihr IV verantwortlich. Sie müssen ihm nur die zur Erstellung notwendigen Unterlagen zu Verfügung stellen!