Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 25. Oktober 2011, 10:11:44

Titel: Steuererklärung 2009
Beitrag von: wackeldackel am 25. Oktober 2011, 10:11:44
Hallo Leute,

ich habe 11/10 Insolvenz angemeldet, für 2009 aber noch keine Einkommenssteuerklärung abgegeben. Muss dies nun der IV tun oder ich?


Vielen Dank
Titel: Re: Steuererklärung 2009
Beitrag von: horst69 am 25. Oktober 2011, 10:22:03
Innerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahren ist der IV dafür zuständig !

Du musst dich nicht darum kümmern.
Titel: Re: Steuererklärung 2009
Beitrag von: wackeldackel am 25. Oktober 2011, 12:55:23
Also, das heisst: für 2009 auch nicht, obwohl ich 11/2010 Insolvenz angemeldet habe?
Titel: Re: Steuererklärung 2009
Beitrag von: horst69 am 25. Oktober 2011, 15:43:36
Genauso ist das.

Ich hatte am 15.6.2010 Eröffnung und bis dahin auch noch keine Erklärung für 2010 abgegeben.

Mein IV hatte damals Unterlagen hierfür angefordert und diese dann in meinem Namen gemacht und abgegeben !
Titel: Re: Steuererklärung 2009
Beitrag von: Fallera am 26. Oktober 2011, 07:22:48
Also, das heisst: für 2009 auch nicht, obwohl ich 11/2010 Insolvenz angemeldet habe?

Für alle steuerlichen Dinge deren Ursprung "VOR" und "WÄHREND" des laufenden Verfahrens begründet sind, Ist Ihr IV verantwortlich. Sie müssen ihm nur die zur Erstellung notwendigen Unterlagen zu Verfügung stellen!