Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: DreamTheater am 09. März 2010, 09:24:47

Titel: Steuererklärung
Beitrag von: DreamTheater am 09. März 2010, 09:24:47
Guten Morgen zusammen. In März letzten Jahres wurde mein Verfahren eröffnet. Dieses Jahr muss ich erstmals in dieser besonderen Situation die Steuererklärung ausfüllen. Ich bin mir unsicher, ob das "ganz normal" läuft oder ob ich etwas besonderes beachten muss. Ich arbeite in Vollzeit, meine Frau auf 400 €-Basis, wir haben 2 Kinder im Alter von 12 Jahren. Ich werde also für mich die Anlage N ausfüllen, für meine Frau brauchen wir das nicht, oder? Anlage Kind muss auch bearbeitet werden, oder? Dazu noch den Bogen mit den allgemeinen Angaben und fertig, oder?
Klingt jetzt vielleicht ein bischen blöd, aber ich möchte ja nichts verkehrt machen...Wir müssen dann beide unterschreiben und die Unterlagen an den TH schicken, der reicht es dann an das Finanzamt weiter, ist das ok so? Ich habe seit ewigen Zeiten einen Freibetrag eingetragen wegen der Fahrten zur Arbeit, das hat keine Konsequenzen, oder? Dadurch habe ich ja mehr netto und der TH freut sich über eine höhere Pfändungsrate...
Gruß und danke schon mal...
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: paps am 09. März 2010, 20:01:01
Grundsätzlich müßte der Th die Erklärung abgeben.

Auf die Schnelle gelesen, sollte alles wie beschrieben stimmen.

Sie können auch als Privatanwender kostenlos die ELSTER nutzen.
Titel: Re: Steuererklärung
Beitrag von: DreamTheater am 09. März 2010, 20:09:41
Vielen Dank! Elster habe ich gerade runtergeladen.
Gruß