Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Binpleite am 03. Mai 2010, 09:43:16

Titel: Steuererklärung?
Beitrag von: Binpleite am 03. Mai 2010, 09:43:16
Hallo,
Ist es eigentlich üblich das ein Insolvenzverwalter oder Treuhander die Steuererklärung macht bzw verlangt das eine gemacht wird?
Diese Woche gebe ich den Insoantrag ab. Ich habe die letzen 2 Jahre keine Erklärung gemacht da ich kein Geld dafür hatte.Habe zu diesem Zeitpunkt im EU Ausland gearbeitet und wurde dort Steuerlich geführt. Eine nachzahlung zu meinen Gunsten wird es bei Erkärung geben.

Wie ist es wird der Insofritze auch die Erklärung für das Ausland machen???


LG und Danke
Titel: Re: Steuererklärung?
Beitrag von: meanmachine am 03. Mai 2010, 10:32:29
 :hi:
Moin,
bis dato sind mir 3 Möglichkeiten bekannt:

1. Der TH macht deine Steuererklärung
2.Du machst deine Steuererklärung nach Absprache mit TH selber u lässt den TH unterschreiben.
3.Der TH beauftragt ein Steuerberatungsbüro

Bei mir wurde 3. gemacht.Finanzamt hat Schätzung gemacht u zur Tabelle angemeldet.
Du selber darfst Sie nicht machen ohne TH,gilt glaube ich erst ab Eröffnung Inso.

gruss
mean......
Titel: Re: Steuererklärung?
Beitrag von: Binpleite am 03. Mai 2010, 10:44:30
danke dir für die Antwort.
Es handelt sich jedoch um die Erklärung die ich im Ausland machen kann.
Ist es dann genau so?

Es geht sich nicht um die Deutsche Steuererklärung
Titel: Re: Steuererklärung?
Beitrag von: meanmachine am 03. Mai 2010, 10:51:18
JA.Alles was zu verwerten ist,hier Steuererstattung Ausland, muss du ihm beim 1.ten Termin mitteilen.die wird er dann machen u einkassieren.
Hast du doch im InsoAntrag mit anzugeben.
Lohnt nicht was zu verschweigen,mit dem du evtl. deine Inso gefährden könntest.


gruss
mean......
Titel: Re: Steuererklärung?
Beitrag von: Binpleite am 03. Mai 2010, 11:49:48
nein, ich möchte auf keinen fall etwas verschweigen.
Wollte nur mal wissen ob sowas vielleicht auch mal von der anderen Seite vergessen wird bzw. ob grundsätzlich eine Steuererklärung gemacht wird.
natürlich habe ich im Antrag angegeben wann die letzte Erklärung gemacht wurde.

Die Rsb möchte ich mir auf keinen Fall versauen