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Autor Thema: Steuererklärung - aber wieeee?  (Gelesen 2500 mal)

lillyfee

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Steuererklärung - aber wieeee?
« am: 16. April 2012, 19:17:29 »

Hallo liebes Forum,
bin neu hier, lese aber schon lange die Beiträge.
Jetzt habe ich eine Frage:
Bin seit Januar 2011 in der RI. Verfahren noch nicht geschlossen. War seit Jan. 2007 bis November 2011 ALGII-Empfänger. Also seit Dez. 2011 habe ich endlich eine Stelle.  :biggrin:Leider nur für 5 Std. täglich, aber besser als nichts. Liege noch knapp unter der Pfändungsgrenze. Heute bekomme ich Post vom IV.
Obwohl er einen Arbeitsvertrag und die Abrechnung für Dez. 2011 von mir per Fax mit Sendebericht bekommen hat, verlangt er, dass ich eine Steuererklärung mache. Diese soll ich ihm dann zukommen lassen, damit er diese ans FA weiterleiten kann. Und er schreibt, dass er nochmals um die Einkommensnachweise ab 1.12.2011 bittet. Was will er denn noch? Er hat die Unterlagen doch. Habe ich was vergessen? Er droht jedesmal mit der Mitwirkungspflicht - Versagung der Restschuldbefreiung. Hat jemand einen Tipp, wie ich mich verhalten soll?
LG lillyfee  :heulen:
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jessy1984

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Re: Steuererklärung - aber wieeee?
« Antwort #1 am: 16. April 2012, 21:24:41 »

hallo lillyfee

es sei jetzt mal dahin gestellt was dein iv mit der steuererklärung bezwecken will. Sorry ich meine du hast eine monat in 2011 gearbeitet, kannst also kaum mit einer steuererstattung rechnen.  die erstattung steht dem iv zu.
- du bist allerdings nicht verpflichtet die einkommenssteuerklärung zu machen sondern dein iv. Da gibt auch schon einschlägige urteile vom bgh.
 Du bist im eröffneten verfahren ledigtlich dazu verpflichtet die erfordeerlichen unterlagen zur verfügung zu stellen.
Und das mit dem ständigen drohen von wegen restschuldbefreiung finde ich auch recht krass. Du scheinst echt einen der übleren sorte erwischt zu haben.

Es gibt auch super iv... Und mein freund der in der regelinsolvenz ist...
 hat so jemanden erwischt... 

Mmh also ein deiner stelle würde ich ggf um ein persönlichesgespräch bitten , das kann manchmal wunder bewirken.
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lillyfee

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Re: Steuererklärung - aber wieeee?
« Antwort #2 am: 16. April 2012, 21:50:11 »

Hallo,
ich noch mal. Danke für die Antwort und den Trost. Und an jessy1984: habe schon ein persönliches Gespräch geführt. Er sagte mir, dass er für die Gläubiger arbeitet und nicht für mich.
Im übrigen dreht er mir die Wörter im Mund herum, deshalb mache ich alles schriftlich. Dachte durch die Inso würde alles leichter werden, aber es nimmt einfach kein Ende. Bin sehr verzweifelt. :cry:
LG lillyfee.
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jessy1984

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Re: Steuererklärung - aber wieeee?
« Antwort #3 am: 16. April 2012, 22:27:35 »

wow das ist echt hart, wenn selbst ein persönliches gespräch nichts bringt. Und das mit dem er arbeitet für die gläubiger... Zu erst einmal arbeitet er für das gericht. Ein iv / th sollte neutral sein. Es gibt halt doch noch nen paar schwarze schafe. Leider!

Du tust mir echt leid , ich weiss noch wie bekloppt ich mich gemacht habe als mein freund das gespräch mit dem iv hatte. Habe halt auch angst in zu verlieren. Er hat 86000,00 euro schulden. Aber das gespräch lief echt super....
Seit 2010 ist er in der insolvenz.
- er darf den pfändungsfreibetrag selber abführen, der arbeitgebern und auch vermieter wurde auf bitte hin nicht informiert. Beim ersten gespräch hat er deutlich gemacht das alles nach dem wunsch meines freundes läuft, solange er seiner mitwirkungspflicht nachkommt. Und auch sagte er das er einen schuldner nicht bei gericht anschwärzt ohne die möglichkeit gegeben zu haben sich zu erklären... Und wenn doch mal eine frage hat bekommt man telefonisch sofort eine kompetente anwort. Der iv lässt sich auch nicht verleugnen... Alles super, ich bin so froh das es bei meinem freund so gut läuft.

Ach lillifee ich kann dich so gut verstehen, eine restangst bleibt, aber die erkenntnis eines fairen iv beruhigt mich ein wenig. Kopf hoch !!!!

Wie oft hast du das gespräch mit dem iv bishee gesucht?????
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Insoman

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Re: Steuererklärung - aber wieeee?
« Antwort #4 am: 16. April 2012, 22:35:32 »

1) Tröstlicherweise entscheidet über einen Versagungsantrag immer noch das Insolvenzgericht.
2) Versagungsanträge sind den Insolvenzgläubigern vorbehalten, nicht dem IV.

Wichtige Unterlagen sollten Sie auch an das Gericht schicken (in Kopie), damit sie auf jeden Fall -zu Ihrer Entlastung- in der Insolvenzakte landen.
 
Lesen Sie
http://insolvenzbesteuerung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=12:steuererklaerungspflicht-in-der-insolvenz&catid=3:steuerrecht&Itemid=4

Natürlich trifft Sie die Mitwirkungspflicht, was die Abgabe der erforderlichen Unterlagen angeht:

Zitat
Der Schuldner selbst muss und kann gegenüber dem Finanzamt nicht mehr auftreten. Er ist allerdings verpflichtet, dem Insolvenzverwalter die für die Erstellung der Erklärungen benötigten Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen in geordneter Form vorzulegen. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, BGH v. 18.12.2008 - IX ZB 197/07.

...

In ihrem Fall hat der Verwalter wohl das Problem, dass einerseits keine Erstattung zu erwarten ist, andererseits evtl. auch zuwenig Masse, um seinen "Mehraufwand" lohnenswert zu machen.
Aus seiner Sicht Grund genug, um sein ohnehin scheinbar unleidliches Wesen verstärkt zum Ausdruck zu bringen.
Wahrscheinlich würde er es zu schätzen wissen, wenn Sie die Erklärung, trotz der aktuellen Rechtsposition, einfach selbst machen würden.

Wenn sie sich dazu nicht in der Lage sehen, wiesen Sie nochmals schriftlich auf die Faxübermittlung hin und lassen Sie eine Kopie der Insolvenzakte zukommen.
 
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

lillyfee

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Re: Steuererklärung - aber wieeee?
« Antwort #5 am: 18. April 2012, 22:45:39 »

Hallo,
alles zu spät. Habe vorhin neues geschrieben. Habe alles falsch gemacht.
LG lillyfee
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