Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Paprika123 am 29. Juni 2013, 15:28:09

Titel: Steuererklärung bei Eröffnung Privatinsolvenz
Beitrag von: Paprika123 am 29. Juni 2013, 15:28:09
Hallo zusammen,

der IV meines Mannes teilte uns postalisch mit, dass die Steuererklärungen anstehen, die mein Mann noch nicht gemacht habe. Er bittet "um Vorbereitung und Übersendung" damit er diese bei dem Finanzamt abgeben kann. Habe jetzt mehrfach gelesen, dass es reicht, wenn wir die Unterlagen (KFZ-Versicherung, Krankenversicherung, usw.) zusammensuchen und die Steuererklärung an sich der IV macht?!
Habe ich das richtig verstanden?

Außerdem würde man in der Wohlverhaltensphase die Steuerrückerstattung aber behalten dürfen?
Titel: Re: Steuererklärung bei Eröffnung Privatinsolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 29. Juni 2013, 16:19:07
Wenn Sie noch im eröffneten Verfahren sind, reicht es aus, dem TH alle für die Steuererklärung erforderllichen Unterlagen zu übersenden.

Sobald Sie in der WVP sind, dürfen Sie eine Steuererstattung behalten, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist und Sie keine Schulden beim Finanzamt haben. Dafür  sind Sie auch selbst wieder zuständig, die Steuererklärung zu machen.