Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lenchik22 am 03. März 2011, 18:01:51

Titel: Steuererklärung, Einsichtsrecht???
Beitrag von: lenchik22 am 03. März 2011, 18:01:51
Hallo an alle,

hat man eigentlich das Recht eine Kopie vom Steuerbescheid zu bekommen? Ich würde gerne wissen, welche Rückzahlung für 2009 für uns war, die der Treuhänder einbehalten hat.

Und wie sieht es aus, wenn ich jetztige Steuererklärung abgebe und da auch ein Bescheid haben will?

Danke schon mal im Voraus.

Gruß
Lena
Titel: Re: Steuererklärung, Einsichtsrecht???
Beitrag von: Der_Alte am 03. März 2011, 21:11:41
Man kann nicht nur, man sollte auch eine Kopie besitzen. Die ist nämlich auch als Nachweis für andere Behörden manchmal erforderlich.

Den Treuhänder bitten, eine Kopie zu überlassen für die eigenen Akten. Wenn er nett ist macht er das sogar ohne Gebühr zu verlangen. Aber nicht unbedingt darauf hinweisen, dass man ihn "kontrollieren" möchte, das kommt nicht so gut.
Titel: Re: Steuererklärung, Einsichtsrecht???
Beitrag von: lenchik22 am 04. März 2011, 11:28:21
Vielen Dank. Werde ich mal freundliches Schreiben aufsetzten.

Gruß
Lena
Titel: Re: Steuererklärung, Einsichtsrecht???
Beitrag von: tomwr am 04. März 2011, 13:42:54
Entsprechende Unterlagen dürften sich auch in der Akte beim Insolvenzgericht befinden, die eingehende Zahlung muss ja auch "belegt" werden. Also wenn es nur um Einsicht geht. Ansonsten hast Du als Steuerschuldner natürlich auch ein Auskunftsrecht gegenüber dem Finanzamt. Eventuell würde ich da auch mal um eine Kopie des entsprechenden Bescheids bitten.