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Autor Thema: Steuererklärung Hilfe!  (Gelesen 2401 mal)

Immio1984

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Steuererklärung Hilfe!
« am: 20. Juni 2012, 18:52:45 »

Hallo zusammen,

ich benötige mal drngend Hilfe. Mir wurde die RSB bereits angekündigt bin aber noch im eröffneten Verfahren da das Verfahren noch nicht aufgehoben wird. Vor folgendem Problem stehe ich: Ich bin unjterhaltspflichtig 2 Kindern gegen über.

Nun erfolgt gerade eine Prüfung mener Einkommensverhältnisse, der Anwalt meiner Ex hat bereits meine Lohnabrechnungen vorliegen und fordert von mir jetzt einen aktuellen  Einkommenssteuerbescheid - den es jedoch nicht gibt. Bis Mitte 2010 war ich selbstständig anschließend angestellt. Mein IV hat auch keine Unterlagen für einen Steuerbescheid angefordert. Im Schlussbericht steht das er darauf verzichtet hat da aufgrund meiner geringen Einkommensverhältnisse nicht mit einer großartigen Steuererstattung zu rechnen ist. Habe dem Anwalt meiner Ex heute am Telefon versucht klar zu machen das ich nicht berechtigt bin eine Steuererklärung abzugeben. Der Anwalt will mir jetzt fiktiv 1000 Euro als Einkommenssteuererstattung anrechnen und den Unterhalt deshalb erhöhen lassen. Ich muss dazu sagen das ich nicht pflichtveranlagt bin. Ich kann schlecht meinen IV auffordern ne Steuererklärung zu machen die er scheinbar zu aufwändig hält, in knapp 3 Monaten (wird laut Gericht habe heute angefragt) mein Verfahren geschlossen werden. Da kann ich es selber machen. Wie soll ich mich verhalten???

Will keinen Ärger mit meinem TH?=????

Weiß jemand Rat???
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Der_Alte

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Re: Steuererklärung Hilfe!
« Antwort #1 am: 20. Juni 2012, 21:52:19 »

Machen Sie z.B. mit Elster eine fiktive Steuererklärung (ohne sie ans FA abzusenden). Dann haben Sie für das Verfahren vor dem Familiengericht schon mal eine Argumentationslinie und können mit voraussichtlichen Zahlen agieren. Wenn dass das IV aufgehoben ist schicken Sie die Erklärung ans FA und haben dann auch binnen kurzer Zeit einen Bescheid.

Dem Antrag des Anwalts würde ich schriftlich die Zahlen aus der vorläufigen Steuerberechnung entgegen halten und in dem Schreiben auch darstellen, warum es aktuell keinen Steuerbescheid gibt.
Das ganze natürlich dann auch beim Familiengericht vortragen.
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Immio1984

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Re: Steuererklärung Hilfe!
« Antwort #2 am: 21. Juni 2012, 17:59:59 »

Vielen Dank!!!

Heute kam ein neuer Brief des RA meiner Ex er will meinem IV auffordern die Steuererklärung einzureichen... Muss der IV diese dann machen? Ich meine der IV bestimmt dies doch oder? Da er sich davon nichts verspricht wird er vermutlich nichts machen...

Möchte bloss keinen Stress mit meinem iV und schon gar nicht möchtr ich das sich die Aufhebung meines Verfahrens ggf verlängert weil jetzt noch ne Steuererklärung dazwischen kommt. Naja vielleicht springen 200 Euro raus... Eine Schlussverteilung findet nicht statt.... da aktueoll gar keine Masse

Kann es sein das die Aufhebung des Verfahrens verlängert wenn die Steuererklärung erstellt wird???? Kann mir jemand helfen bitte???
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Der_Alte

  • Gast
Re: Steuererklärung Hilfe!
« Antwort #3 am: 21. Juni 2012, 18:14:36 »

Der RA von der Ex kann viel vom Treuhänder wollen; ob der daruaf reagiert bleibt abzuwarten.

Da der Schlussbericht geschrieben ist, gehe ich davon  aus, dass der TH zum einen keine Steuererklärung mehr abgeben wird und zum anderen der Verlauf bis zur Verfahrensaufhebung dadurch nicht ins Stocken gerät.
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