Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kenny79 am 14. Januar 2009, 16:46:56

Titel: Steuererklärung in eröffneten VIV
Beitrag von: kenny79 am 14. Januar 2009, 16:46:56
a) Regelinsolvenzverfahren (IN) oder Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)
b) Status des Verfahrens (beantragt, eröffnet oder geschlossen und in der Wohlverhaltensphase [WVP] )
c) Wenn Verfahren eröffnet, dann vor dem 01.12.2001 oder nach dem 01.07.2007 ? (12/2007)

Nach meinem Verständnis fließen Steuererstattungen nach Eröffnung und vor Aufhebung des IK in die Insolvenzmasse und sind dem TH zu übergeben. Trifft dies für das Steuerjahr vor oder auch während des IK zu? (Wenn ein IK 2007 eröffnet wurde und 2009 für 2008 eine Steuerstattung zu erwarten ist. )
Titel: Re: Steuererklärung in eröffneten VIV
Beitrag von: paps am 14. Januar 2009, 18:49:10
Es trifft für Erstattungen vor Eröffnung und für den Zeitraum des verfahrens zu.
Also die Erstattung 2008 geht zur Masse, wenn das Verfahren  noch nicht aufgehoben ist.
Titel: Re: Steuererklärung in eröffneten VIV
Beitrag von: kenny79 am 14. Januar 2009, 19:14:55
Hätte für das Steuerjahr 2007 vom Schuldner oder TH auch eine Steuererklärung abgegeben werden müssen, wenn das Verfahren 12/2007 eröffnet, in 2007 als Schüler keine Einkommenssteuer abgeführt wurde und somit auch keine Erstattung absehbar war?
Titel: Re: Steuererklärung in eröffneten VIV
Beitrag von: paps am 14. Januar 2009, 22:22:18
 nein.
Die Erklärung ist ja nur dann abzugeben, wenn zu versteuerndes Einkommen vorlag und nicht LsK 1 oder 4 bestand.