Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 08. März 2010, 22:43:54

Titel: steuererklärung und erstattung im verfahren - wie kriegt der th das geld?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 08. März 2010, 22:43:54
hallo,

mein th hat mich aufgefordert meine steuererklärung zu machen und dem komme ich natürlich nach.

da ich studentin bin und in den letzten jahren nie steuern zahlen musste, mache ich zum ersten mal eine.

nun ist mir auf dem bogen aufgefallen, dass ich meine bankverbindung eintragen muss.

eine erstattung würde dann auf dieses konto überwiesen werden.

hab das aber so verstanden, dass sich der th eine eventuelle erstattung einsackt und der masse zuführt, oder etwa nicht?

soll ich sein ander-konto eintragen, das ich ja von vorherigen schreiben her kenne?

muss ich die erstattung, sobald ich sie erhalten habe, weiterleiten?

oder wendet er sich selbst ans finanzamt und verlangt von denen, dass sie ihm das geld überweisen?

möchte keinen fehler machen, daher frage ich vorher besser.   :rougi:

danke.
Titel: Re: steuererklärung und erstattung im verfahren - wie kriegt der th das geld?
Beitrag von: paps am 09. März 2010, 19:34:31
Wenn Sie keine Steuern zahlen und keine noch zu versteuernden Einkünfte haben, ist der ganze Antrag nutzlos.

Geben Sie dem TH die (leere ?) Steuerkarte und eine Erklärung dazu, dass Sie keine anderen Kosten als die Pauschbeträge haben. Dann dürfte es für ihn ein leichtes sein, seiner Pflicht nach §34 AO nachzukommen.

Lassen Sie das Konto und die Unterschrift offen, wenn Sie die Erklärung selber ausfüllen möchten.
Als Vermögensverwalter muß nämlich der Th unterschreiben.