Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Just am 28. Juni 2013, 12:43:23

Titel: Steuererklärung VOR der Insolvenz
Beitrag von: Just am 28. Juni 2013, 12:43:23
Folgende Frage: ich konnte keinen Steuerberater mehr bezahlen, welcher mir die Steuererklärungen für die Jahre vor der Inso gemacht hätte.
Folglich wurden keine Steuererklärungen abgegeben.
Ich war selbständig.
Das Finanzamt hat seine Forderungen zur Tabelle angemeldet. Ich glaube, das waren geschätzte Bescheide.
Kann mit da bezüglich Restschuldbefreiung was passieren? Die haben sich jetzt fünf Jahre nicht gemeldet und auch nicht aufgefordert, die alten Steuererklärungen abzugeben.
Hätte der Insoverwalter die Erklärungen im Verfahren abgeben müssen?
Insoverwalter hat dann im Verfahren die Selbständigkeit frei gegeben.
Titel: Re: Steuererklärung VOR der Insolvenz
Beitrag von: Der_Alte am 28. Juni 2013, 15:32:18
Wenn das FA die Steuern mangels vorliegender Erklärungen geschätzt hat und diese Werte zur Tabelle angemeldet sind, kann man das schlicht so hinnehmen. Ärgerlich wäre es nur, wenn in der WVP mögliche Erstattungen mit überhöhten Schätzungen verbucht werden.
Auf die RSB hat es keinen Einfluß, ob die Steuern aus der Vor-Insolvenz-Zeit geschätzt wurden oder real sind.

In der Insolvenz ist der IV bzw. TH für das Erstellen der Steuererklärung zuständig.