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Autor Thema: Steuererklärung VOR der Insolvenzeröffnung?  (Gelesen 2301 mal)

mdda

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Steuererklärung VOR der Insolvenzeröffnung?
« am: 13. Januar 2011, 13:01:23 »

Hallo zusammen,

ich habe seit Oktober 2010 anwaltliche Hilfe wegen bevorstehender PI. Dieser Anwalt hat sich um eine Einigung bemüht, diese ist mit einem Pfändungsversuch fehlgeschlagen.

Gestern war ich dort um den Antrag zur PI auszufüllen und zu unterschreiben.

Meine Frage jetzt:

Ich mache Ende Januar schon seit Jahren meine Steuererklärung.
Eine Erstattung ist zu erwarten.
Was passiert denn nun mit der Erstattung? Das Verfahren wird da vorraussichtlich noch nicht eröffnet sein,
der Antrag wird Anfang nächster Woche gestellt (es fehlen noch Unterlagen)

Beste Grüße
mdda
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Fallera

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Re: Steuererklärung VOR der Insolvenzeröffnung?
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 13:15:07 »

Guten Tag!

sofern ich noch weiß, muss doch im Insolvenzantrag angegeben werden ob noch Gelder erwartet werden oder?

In sofern würde ich sagen, dass die Erstattung dem Gericht / TH gemeldet werden muss. Evtl. kann hier um Freigabe aus der Masse gebeten werden.

Meine Meinung!

Gruß :hi:
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 13:20:43 von Fallera »
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mdda

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Re: Steuererklärung VOR der Insolvenzeröffnung?
« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 13:21:26 »

Danke schonmal für die Antwort

icih denke das auch, aber das kommt doch dann sicher etwas komisch. De Anwalt konnte das nicht 100% beantworten bei Überschneidung

Das Geld muss ins Auto gesteckt werden, nicht das mir da auf einmal Verschwendung oder Verschleppung vorgeworfen würde?
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Maurice Garin

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Re: Steuererklärung VOR der Insolvenzeröffnung?
« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 15:45:07 »

Was passiert denn nun mit der Erstattung? Das Verfahren wird da vorraussichtlich noch nicht eröffnet sein,
der Antrag wird Anfang nächster Woche gestellt (es fehlen noch Unterlagen)

Wieso glauben Sie, dass das Insolvenzgericht mit der Eröffnung länger braucht, als das FA mit der Steuererstattung? Ich würde da eher auf das Gegenteil tippen.

Die Erstattung gehört grds. zur Masse, wenn sie erst nach Eröffnugn fließt. Wird das Geld vor Eröffnung ausgezahlt, dann mangels Insolvenzverfahren logischerweise nicht. Ob man Ihnen irgendwas anhängen kann, wenn das Geld dann bei Eröffnung nicht mehr da ist, kommt halt auf die Umstände an. Bei wenigen 100 € wird kein Hahn danach krähen, wenn Sie damit Ihr Auto reparieren (soweit der Reparateur nicht weiß, dass Sie pleite sind, sonst ist es anfechtbar). Das Auto gehört u.U. ja auch zur Masse. Fehlen aber ein paar Tausend, die Sie dann angeblich verprasst haben, dann gibt es schon eher Probleme.

Im Zweifel könnte man mit dem Antrag auch noch warten, bis die Sache mit der Steuer erledigt ist. Allerdings verbleiben nach dem Scheitern des AEV nur 6 Monate. Sonst müssen Sie den nochmal machen.
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