Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brittipelinda am 29. September 2011, 08:29:43
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Guten Morgen,
habe mich ein bischen hier wieder belesen und dabei fiel mir auf, dass immer mal wieder die Rede davon ist, dass TH Steuererklärungen machen müssen?? :gruebel:
Bei uns nun folgende Situation:
Mein Mann war bis 2009 selbständig. Seit Juni 2010 als Angestellter wieder tätig. Im Oktober 2010 wurde die Insolvenz eröffnet.
Nun haben wir die Steuererklärung für 2010 gemacht mit Hilfe unseres alten Steuerberaters und haben gemeinsam eingereicht. Die Erstattung wird sicherlich das FA gleich mit den noch offenen Forderungen verrechnen. Hoffe ich!
Nun muss mein Mann aber ja noch die Steuererklärung für 2009 machen als er noch selbständig war. Und das würde beim Steuerberater richtig Geld kosten. Hat er bis jetzt vor sich her geschoben, da er nicht so ganz weiß wovon er es bezahlen soll.
Meine Frage:
Muss er das überhaupt selber machen lassen und bezahlen (Steuerberater) oder muss es tatsächlich der TH machen? Und war es ein Fehler die Steuererklärung für 2010 gemeinsam zu machen (war ja einfach da beide Angestellte sind)? Wobei das könnte man ja auch im Nachhinein noch ändern beim FA. Haben wir vor Jahren schon mal gemacht.
Muss er dann alles was sonst der Steuerberater bekommen hat zum TH bringen?? :rougi:
Das wäre ja ein Ding. :shock:
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Im eröffneten Verfahren ist der Treuhänder für die Steuererklärung zuständig. Notwendige Kosten und Auslagen sind aus der Masse zu bedienen.
Für 2009 sollte das Finanzamt eigentlich schon angemahnt haben. Stellen Sie die für 2009 vorhandenen Unterlagen zusammen und übergeben Sie es dem Teuhänder. Entweder läßt er die Steuerklärung machen oder er nimmt eine Schätzung des FA in Kauf.
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Morgen,
nein FA hat noch nicht angemahnt, da er ja selbständig war und noch Zeit hat.
TH hat uns wenn dann nur weitergeleitet, dass er es machen soll, wenn sich das FA gemeldet hat.
Ist es vll egal, dass wir es selber gemacht haben, da das FA auch ein Gläubiger ist und alles was rauskommen würde eh behält? Es damit also nicht in die Insomasse einfließt.
Auch gibt es keine Masse die der TH für eventl. Kosten nehmen könnte.
Mein Mann verdient nicht genug um was abzuführen.
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Dann würde ich einfach abwarten.
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Also bei mir hat mich der Treuhänder nur mehrmals aufgefordert die Erklärungen zu machen,von Kostenübernahme höre ich das 1.mal habe meine von einer
Sachkundigen privatperson machen lassen für 150 Euro für 4 Jahre 2 Selbständig 2 Angestellter
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Das war bei meinem Mann auch so. Der TH hat nur die Schreiben vom FA weitergeleitet.
Die für 2008 haben wir auch noch für teuer Geld (500,00) vom Steuerberater machen lassen. Aber unser TH zeigt uns schon sehr deutlich, dass er nicht für uns sondern für die Gläubiger da ist.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.
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Das der Treuhänder zuständig ist hat der BGH mit Beschluss vom 18. 12. 2008 - IX ZB 197/07 entschieden.
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Ja wie siehts mit den Kosten aus?
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Hab ich bereits geschrieben, die sind zu Lasten der Masse zu begleichen.