Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 10. Mai 2013, 09:14:22

Titel: Steuererklärung - Zwang Falschangaben zu unterstützen?
Beitrag von: PleiteCGN am 10. Mai 2013, 09:14:22
Hallo zusammen,

angenommen jemand ist getrennt lebend und der Verbraucherinsolvenz.
Er wird von der getrennt lebenden Ehefrau dazu aufgefordert, die Steuererklärung zu unterzeichnen.
In dieser Steuererklärung macht die Frau aber berufliche Fahrten geltend, die tatsächlich nie gemacht worden sind.
Er weigert sich und erklärt seinem Treuhänder den Sachverhalt.
Dieser führt trotzdem diese gemeinsame Steuerklärung durch, da sich daraus eine höhere Rückzahlung ergibt.

Ist der Ehemann nun gezwungen das mitzumachen?
Macht er sich gegebenenfalls strafbar?

Gruß
PleiteCGN
Titel: Re: Steuererklärung - Zwang Falschangaben zu unterstützen?
Beitrag von: waldi am 10. Mai 2013, 09:24:34
Der Ehemann bestätigt durch seine Unterschrift lediglich die Angaben, die ihn selbst betreffen.

Falls es der Rosenkrieg erfordert, kann er die Falschangaben der Ehefrau beim Finanzamt zur Anzeige bringen.
Titel: Re: Steuererklärung - Zwang Falschangaben zu unterstützen?
Beitrag von: sinagirl am 10. Mai 2013, 10:35:49
Ich schließe mich der Meinung von Waldi an. Sie haften ja nur für Ihren eigenen Teil.
Titel: Re: Steuererklärung - Zwang Falschangaben zu unterstützen?
Beitrag von: Der_Alte am 10. Mai 2013, 12:18:46
Da der Schuldner im eröffneten Verfahren nicht Verfahrensbeteiligter bei der Abgabe der Steuererklärung ist, sondern der TH, haftet der Schuldner nicht.