Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PleiteCGN am 10. Mai 2013, 09:14:22
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Hallo zusammen,
angenommen jemand ist getrennt lebend und der Verbraucherinsolvenz.
Er wird von der getrennt lebenden Ehefrau dazu aufgefordert, die Steuererklärung zu unterzeichnen.
In dieser Steuererklärung macht die Frau aber berufliche Fahrten geltend, die tatsächlich nie gemacht worden sind.
Er weigert sich und erklärt seinem Treuhänder den Sachverhalt.
Dieser führt trotzdem diese gemeinsame Steuerklärung durch, da sich daraus eine höhere Rückzahlung ergibt.
Ist der Ehemann nun gezwungen das mitzumachen?
Macht er sich gegebenenfalls strafbar?
Gruß
PleiteCGN
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Der Ehemann bestätigt durch seine Unterschrift lediglich die Angaben, die ihn selbst betreffen.
Falls es der Rosenkrieg erfordert, kann er die Falschangaben der Ehefrau beim Finanzamt zur Anzeige bringen.
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Ich schließe mich der Meinung von Waldi an. Sie haften ja nur für Ihren eigenen Teil.
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Da der Schuldner im eröffneten Verfahren nicht Verfahrensbeteiligter bei der Abgabe der Steuererklärung ist, sondern der TH, haftet der Schuldner nicht.