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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuererstattung 2009 bekommt das Geld der Insolvenzverwalter?  (Gelesen 2981 mal)

nacht_licht

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Hallo zusammen,

ich hab da mal ein kleines Problem!

Mein Mann hat Anfang Oktober 2010 Privatinsolvenz beantragt , also noch mitten drin. Bis zur Restschuldbefreiung und zur WVP dauert es demnach noch etwas.

Laut dem Anwalt der die Insolvenz betreut, soll mein Mann für das Jahr 2009 die Steuererklärung abgeben.

Dazu einige Einzelheiten:

1. wir haben keine gemeinsamen Kinder
2. ich habe NICHTS mit seinen Schulden zu tun (stammen aus der Vorehe)
3. ich habe kein eigenes Einkommen, kein ALG oder sonst was

Ich habe ausgerechnet, dass mein Mann eine Steuerschuld in Höhe von ca. 200 Euro hätte.

Wenn ich allerdings meine Kinder (Kinderfreibeträge und die Unterhaltszahlungen die wir leisten) mit einrechne, dann
kommt eine schöne Erstattung raus.

Der Anwalt will eine Aufteilung von 60 zu 40 für die Gläubiger.

Jetzt meine Fragen:

Kann der Anwalt den Erstattungsbetrag überhaupt fordern? Entstehung der Steuererstattung ist ja im Jahr 2009! Also lange vor Insolvenzantrag!

Die Erstattung entsteht durch meine Kinder, wenn ich die Unterschrift verweigere, was ich durchaus machen könnte, dann würde eine Steuerschuld entstehen.

Darf der Anwalt die Aufteilung des Erstattungsbetrages einfach festlegen?

Der Anwalt begründet seine Forderung damit, dass überhaupt ein Erstattungsbetrag zu Stande kommt, weil mein Mann Steuern gezahlt hat.
Ich halte dagegen, dass eine Steuererstattung überhaupt erst durch die Anrechnung der Kinderfreibeträge durch meine Kinder zu Stande kommt.

Der Anwalt ist nicht bereit von seiner Vorstellung der Aufteilung der Erstattung abzuweichen.

Habe ich irgendeine Chance den kompletten Betrag zu bekommen oder nicht?

Gruss
nacht_licht

....... auch der Erfinder der Schrift hat Schreibfehler gemacht ...............


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Fallera

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Re: Steuererstattung 2009 bekommt das Geld der Insolvenzverwalter?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2010, 13:52:27 »

1. Wenn sich Ihr Mann im laufenden Verfahren befindet ist der TH für die Erstellung der Steuererklärung zuständig, nicht Ihr Mann.

"Nicht der insolvente Schuldner, sondern der Insolvenzverwalter hat die (Einkommens-) Steuerklärungen im Insolvenzverfahren abzugeben. Das entschied jetzt am 18.12.2008 der Bundesgerichtshof"

Meiner Ansicht nach, hat der TH in dem Fall nicht unrecht! Da sie kein Einkommen hatten und somit auch keine Vorauszahlungen zur STeuer erbracht haben, wird das Einkommen Ihres Gatten als Maßgebend angesehen. Somit steht auch nur Ihm eine evtl. Erstattung zu.

Erstattungen im laufenden Insolvenzverfahren gehen zu 100% an den TH! Dies gilt für den Zeitraum VOR Eröffung und BIS zur Aufhebung des Verfahrens.

Anderst wäre es, sie hätten eigenes Einkommen, dann könnte die Zusammenveranlagung durchgeführt werden bei gleichzeitiger getrennter Berechnung/Auszahlung und das daraus Resultierende Guthaben würde Ihnen zustehen.

Somit denke ich, sollten sie einer gemeinsamen Veranlagung in diesem Falle nicht zustimmen bzw. hätten von einer möglichen Erstattung nichts.
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Maurice Garin

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Re: Steuererstattung 2009 bekommt das Geld der Insolvenzverwalter?
« Antwort #2 am: 14. Dezember 2010, 17:04:48 »

Die Erstattung entsteht durch meine Kinder, wenn ich die Unterschrift verweigere, was ich durchaus machen könnte, dann würde eine Steuerschuld entstehen.

Grundsätzlich habe ich so meine Zweifel, ob die Steuererstattung tatsächlich auf den Kindern beruht. Die Förderung für Kinder läuft i.d.R. über das Kindergeld. Bei Gutverdienern ergibt sich dazu noch ein geringer stl. Vorteil. Die Erstattung dürfte im Wesentlichen schlicht auf dem Umstand der Zusammenveranlagung beruhen.

Aber davon unabhängig ist es nicht so, dass Sie die Unterschrift einfach so verweigern können. Zum einen gibt es Rechtsprechung, dass eine Zusammenveranlagung auf Antrag eines Ehegatten (hier: des IV) auch ohne Zustimmung erfolgen muß, wenn der nicht zustimmende Ehepartner keine eigenen Einkünfte hatte und damit die Zustimmung mehr oder weniger mutwillig verweigert. Zum anderen gibt es eine familienrechtliche Verpflichtung, die Zustimmung zu erteilen. Weigert sich ein Ehegatte, macht er sich ggf. schadensersatzpflichtig. Dazu kommt es i.d.R. aber nicht, weil das FA bei einkunftslosen "Zustimmungsverweigerern" die Zusammenveranlagung auch so durchführt.

Den Aufteilungsmaßstab 60:40 finde ich relativ fair. Steuerlich ist Erstattungsgläubiger allein der Ehemann. Sie haben keinerlei Anspruch gegen das FA, weil Sie keine Steuern gezahlt haben. Ehegatten sind nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsbetrages. Bleibt wieder die Frage nach der familienrechtlichen Aufteilung. Und hier hat der BGH geurteilt (XII ZR 111/03), dass Steuererstattungen im Verhältnis einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen sind. Bei Ihnen würde das im Ergebnis dazu führen, dass der IV alles einsackt.

Ich würde also schnellstens zustimmen, bevor der IV noch anfängt, sich mit der Materie zu beschäftigen.

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nacht_licht

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Re: Steuererstattung 2009 bekommt das Geld der Insolvenzverwalter?
« Antwort #3 am: 14. Dezember 2010, 17:28:40 »

herzlichen Dank an Beide die geantwortet haben!

@ Maurice Garin

... der Erstattungsbetrag kommt zu 100% "durch meine Kids", da ich an mein ältestes Kind, welches sich in Ausbildung befindet und
auf Grund der Entfernung zum Ausbildungsplatz nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, einen monatlichen Betrag zur Unterstützung
zahle.
Ich habe beide Varianten gegenüber gestellt - einmal ohne Kids und dann mit Kids - ohne Kids wäre eine Nachzahlung i.H.v. ca. 200 Euro
fällig, mit Anrechnung der Kids entsteht ein Erstattungsbetrag von ca. 2.500 Euro.

Aus diesem Grund kann ich durch aus die Zahlung des "Unterhaltes" aus der Steuererklärung raus lassen. Klar unterschreibe ich die Erklärung, aber halt nur
die "ohne Kids" - dann hätte der Anwalt auch kein Geld für die Gläubiger.

Deshalb kann ich einfach nicht akzeptieren, dass der Anwalt die Aufteilung bestimmen kann!

Wenn mein Mann, sagen wir im April 2011 die Restschuldbefreiung bekäme und somit in der WVP wäre und dann die Steuererklärung für
2010 gemacht wird, gilt dann die Aufteilung des Erstattungsbetrages auf die Monate vor und nach WVP oder gilt dies erst für die Steuererklärung
2011?
Ich denke da an den Zeitpunkt der Entstehung des Steuererstattungsbetrages.

Danke schon mal im Voraus!
Gruss
nacht_licht
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Maurice Garin

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Re: Steuererstattung 2009 bekommt das Geld der Insolvenzverwalter?
« Antwort #4 am: 14. Dezember 2010, 18:07:59 »

... der Erstattungsbetrag kommt zu 100% "durch meine Kids", da ich an mein ältestes Kind, welches sich in Ausbildung befindet und
auf Grund der Entfernung zum Ausbildungsplatz nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, einen monatlichen Betrag zur Unterstützung
zahle.

Das mag sein. Es ist nur so, dass diese Unterstützungszahlungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Bei auswärtiger Unterbringung eines in Ausbildung befindlichen Kindes kann lediglich ein zusätzlicher Ausbildungsfreibetrag i.H.v. 924 € geltend gemacht werden. Darauf werden dann noch eigene Einkünfte des Kindes angerechnet, soweit über 1.848 € im Jahr. Daraus kann logischerweise kein stl. Vorteil i.H.v. 2.700 € entstehen.

Sie sollten sich also m.E. mal von der Richtigkeit Ihrer Berechnungen überzeugen, um hier nicht unnötig Stress für alle Beteiligten zu produzieren. Wobei sich allein aus der Zusammenveranlagung mit Sicherheit ein erheblicher stl. Vorteil ergeben wird.

Zitat
Deshalb kann ich einfach nicht akzeptieren, dass der Anwalt die Aufteilung bestimmen kann!

Kann er ja nicht. Dafür hat der BGH klare Vorgaben gemacht, s.o. Nur fahren Sie damit halt wesentlich schlechter.

Zitat
Wenn mein Mann, sagen wir im April 2011 die Restschuldbefreiung bekäme und somit in der WVP wäre und dann die Steuererklärung für
2010 gemacht wird, gilt dann die Aufteilung des Erstattungsbetrages auf die Monate vor und nach WVP oder gilt dies erst für die Steuererklärung
2011?

Wenn das Insolvenzverfahren in 2011 aufgehoben wird, fällt der Erstattungsanspruch 2010 (soweit er auf den Mann entfällt) voll in die Masse (Für 2011 anteilig). Allerdings müßte der IV eine sog. Nachtragsverteilung beantragen, um die Erstattung in der WVP noch kassieren zu können. Dazu gibt es zig Beiträge hier im Forum.
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