Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nijtox am 19. Oktober 2011, 12:38:58
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Guten Tag,
eine Sache ist für mich noch unsicher.
Das Insolvenzverfahren wurde im April 2011 eröffnet.
Ist die zu erwartende Erstattung für das Jahr 2010 in diesem Fall noch an mich zu zahlen? oder ist, weil die Auszahlung ja 2011 erfolgt und logischerweise nach Eröffnung - nun "Insolvenzmasse"?
Wie verhält sich das dann mit der Steuererklärung 2011? ist diese anteilig bis April 2011 an mich zu zahlen?
oder ist ALLES Insolvenzmasse?
Blind auf den TH verlassen mag ich mich da nicht
Versteh ich noch nicht so ganz
Besten Dank vorab
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Erstattung, deren Ursprung VOR oder WÄHREND des Verfahrens zu finden sind, gehören zur Insolvenzmasse.
Das heisst, auch die Erstattung für 2011 geht wohl in die Masse! Erst nach Aufhebung des Verfahrens gehört die Erstattung wieder Ihnen. Aufhebung idr. ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.