Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nijtox am 19. Oktober 2011, 12:38:58

Titel: Steuererstattung 2010, Insolvenzeröffnung 2011
Beitrag von: nijtox am 19. Oktober 2011, 12:38:58
Guten Tag,

eine Sache ist für mich noch unsicher.

Das Insolvenzverfahren wurde im April 2011 eröffnet.

Ist die zu erwartende Erstattung für das Jahr 2010 in diesem Fall noch an mich zu zahlen? oder ist, weil die Auszahlung ja 2011 erfolgt und logischerweise nach Eröffnung - nun "Insolvenzmasse"?

Wie verhält sich das dann mit der Steuererklärung 2011? ist diese anteilig bis April 2011 an mich zu zahlen?

oder ist ALLES Insolvenzmasse?
Blind auf den TH verlassen mag ich mich da nicht

Versteh ich noch nicht so ganz

Besten Dank vorab
Titel: Re: Steuererstattung 2010, Insolvenzeröffnung 2011
Beitrag von: Fallera am 19. Oktober 2011, 13:35:22
Erstattung, deren Ursprung VOR oder WÄHREND des Verfahrens zu finden sind, gehören zur Insolvenzmasse.

Das heisst, auch die Erstattung für 2011 geht wohl in die Masse! Erst nach Aufhebung des Verfahrens gehört die Erstattung wieder Ihnen. Aufhebung idr. ca. 1-1,5 Jahre nach Eröffnung.