Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Eisqueen am 23. Dezember 2009, 14:40:07

Titel: Steuererstattung
Beitrag von: Eisqueen am 23. Dezember 2009, 14:40:07
Hallo,

ich bin neu hier und habe ein paar Fragen. Meine Privatinsolvenz wurde im August 2009 eröffnet, ich gehe einer Montagetätigkeit nach, mtl. wird dem Th der Überschuß überwiesen, da ich für dieses Jahr meine Werbungskosten geltend machen will und hier auch eine hohe Summe zusammen kommt, frage ich mich ob diese komplett dem Th überwiesen wird. Ich benötige nämlích ein wirtschaftlicheres Auto und nicht komplett den Bach runter zu gehen. Wie sieht das aus, kann ich einen Sonderantrag stellen, das mir der gesamte oder ein Teil zusteht oder sollte ich lieber warten bis die WVP anfängt.
Meine Steuererklärung für 2008 und 2007 habe ich auch noch nicht gemacht, und fließt diese dann auch automatisch mit hinein?
Und wann ungefähr fängt die WVP an?
Wie lange kann man mit seinen Steuererklärungen denn warten, verfallen die nicht irgendwann?
Danke schon mal Euch da draußen

Eisqueen
Titel: Re: Steuererstattung
Beitrag von: Onkelpuh am 23. Dezember 2009, 16:39:48
also so weit wie ich informiert bin fallen die Steuererstattungen alle mit in die Insolvenz, sprich dein TH bekommt das Geld
erst in der WVP hast du anrecht auf diese Steuererstattung, aber ich denke mal selbst wenn du die Erklärung erst später einreichst beim Finanzamt bleibt der Anspruch für dies Erstattung beim TH und der wird dies dann sicher auch im laufenden Verfahren deiner Insolvenz einfordern, das die Steuererklärung gemacht werden muß und die Zahlung eght dann eh an den TH weil alles über ihn läuft

das Verfahren läuft ca. 12-18 Monate mal mehr mal weniger

wegen dem benötigten Fahrzeug mußte dies mit deinem TH abklären