Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Southafrica am 19. Juli 2007, 11:29:23

Titel: Steuererstattung aus Riester-Rente
Beitrag von: Southafrica am 19. Juli 2007, 11:29:23
Hallo,

ich bin neu hier und habe leider in diesem Forum keine Lösung für mein Problem gefunden. 

Deswegen möchte euch bitten mir Ratschläge/Infos für mein Problem zu geben.

Ich befinde mich im Privat-Insolvenzverfahren, dass noch nicht abgeschlossen ist.

Aus diesem Grund werden im Rahmen der "üblichen" Pfändung Einkommenssteuererstattungen direkt vom Finanzamt an meinen Insolvenzverwalter überwiesen.

In den Steuererstattungen sind anteilig "Steuerzuschüsse" für meine Riester-Rente enthalten. 

Genau diese "Steuerzuschüsse" möchte ich gerne von meinem Insolvenzverwalter zurück haben, da meiner Meinung nach die Zuschüsse erst durch Beiträge aus pfändungsfreien Verdienst entstanden sind; im Klartext ohne Beiträge aus pfändungsfreien Verdienst keine Steuererstattung.

Leider ist der Insolvenzverwalter anderer Meinung und verweigert mir die Rückzahlung.

Ist das korrekt? Was kann ich tun?

Viele Grüße

S

Titel: Re: Steuererstattung aus Riester-Rente
Beitrag von: paps am 19. Juli 2007, 20:16:37
M.E. ist es leider korrekt.

Auch die Steuererstattung ergibt sich ja aus Werbungskosten, die Sie zuvor aus dem Unpfändbaren erbracht haben.
Die Steuererstattung aus der Günstigerprüfung für den maximal förderfähigen Betrag ergibt sich aus der Regelung für Sonderausgaben.

Die gesetzlich geregelte Unpfändbarkeit der Erträge bezieht sich nur auf den Vertrag selber, nicht aber auf die steuerliche Förderung.

Bliebe also nur, den Vertrag auf den ninimal förderfähigen Betrag umzustellen. (Volle Förderung ohne steuerliche Vorteile)
Oder aber für die Zeit des Verfahrens auf die steuerliche Förderung zu Gunsten der Masse zu verzichten.