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Autor Thema: Steuererstattung durch Heirat  (Gelesen 3121 mal)

uschmidt0815

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Steuererstattung durch Heirat
« am: 09. August 2007, 22:37:59 »

Hallo,
ich habe oder bekomme folgendes Problem,ich habe 12-06 geheiratet, meine Frau steckt seit 3-06 in der Insolvenz. 
Das Verfahren läuft noch, letzte Woche war Prüfungstermin ( §177 Abs.   1 ). 
Ich bin in Lohn und Brot und verdiene ganz gut, meine Frau hat im Jahr 2006 bis Juni mtl.  ca 900€ verdient +Hilfe der Arbeitsagentur( 1 Kind ), und war dann Hartz IV bis zur Heirat. 
Nun habe ich im Februar meine Steuererklärung abgegeben, in der ich durch den Steuerklassenwechsel von 1 in 3 eine beträchtliche Rückzahlung bekommen habe. 

Heute kommt ein Schreiben vom Insolvensverwalter, meine Frau möge ihre Steuerkarte sowie eine Einkommensteuererklärung bei ihm abgeben. 
Meine Fragen hierzu:
1.   Kann der Insolvenzverwalter einen Teil der Rückzahlung fordern?
2.   Muss ich ihm meinen Steuerbescheid aushändigen?

über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar



« Letzte Änderung: 10. August 2007, 01:05:33 von uschmidt0815 »
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paps

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Re: Steuererstattung durch Heirat
« Antwort #1 am: 10. August 2007, 00:11:18 »

Der TH kann an Sie nicht herantreten.

Wurde die 06`er  Steuererklärung gemeinsam veranlagt, sollten Sie eine getrennte Berechnung beim FA beantragen.
Der auf Sie entfallende Teil bleibt bei Ihnen, den auf Ihre Frau entfallenden Teil müssen Sie an den TH/IV herausgeben.

Ihre Frau sollte dem IV erklären, dass die Steuererklärung für 06 bereits abgegeben ist.
Im übrigen ist der IV für die Erstellung der Erklärung verantwortlich und nicht der Schuldner.

« Letzte Änderung: 10. August 2007, 00:14:14 von paps »
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uschmidt0815

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Re: Steuererstattung durch Heirat
« Antwort #2 am: 10. August 2007, 00:22:53 »

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort,

kann ich nach fast einem halben Jahr nach dem Steuerbescheid noch die getrennte Veranlagung beantragen, die Einspruchsfrist müßte doch schon abgelaufen sein.
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paps

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Re: Steuererstattung durch Heirat
« Antwort #3 am: 10. August 2007, 00:52:53 »

Es geht nicht um die getrennte Veranlagung, sondern um die Berechnung, welcher Erstattungsanspruch auf wen entfällt.
Insofern habe ich mich wahrscheinlich etwas unklar ausgedrückt.  :rougi:

Das FA sollte aber, wenn Sie das Problem erklären und nach einer getrennten Berechnung der Erstattung fragen, wissen was gemeint ist.
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