Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: uschmidt0815 am 09. August 2007, 22:37:59
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Hallo,
ich habe oder bekomme folgendes Problem,ich habe 12-06 geheiratet, meine Frau steckt seit 3-06 in der Insolvenz.
Das Verfahren läuft noch, letzte Woche war Prüfungstermin ( §177 Abs. 1 ).
Ich bin in Lohn und Brot und verdiene ganz gut, meine Frau hat im Jahr 2006 bis Juni mtl. ca 900€ verdient +Hilfe der Arbeitsagentur( 1 Kind ), und war dann Hartz IV bis zur Heirat.
Nun habe ich im Februar meine Steuererklärung abgegeben, in der ich durch den Steuerklassenwechsel von 1 in 3 eine beträchtliche Rückzahlung bekommen habe.
Heute kommt ein Schreiben vom Insolvensverwalter, meine Frau möge ihre Steuerkarte sowie eine Einkommensteuererklärung bei ihm abgeben.
Meine Fragen hierzu:
1. Kann der Insolvenzverwalter einen Teil der Rückzahlung fordern?
2. Muss ich ihm meinen Steuerbescheid aushändigen?
über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
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Der TH kann an Sie nicht herantreten.
Wurde die 06`er Steuererklärung gemeinsam veranlagt, sollten Sie eine getrennte Berechnung beim FA beantragen.
Der auf Sie entfallende Teil bleibt bei Ihnen, den auf Ihre Frau entfallenden Teil müssen Sie an den TH/IV herausgeben.
Ihre Frau sollte dem IV erklären, dass die Steuererklärung für 06 bereits abgegeben ist.
Im übrigen ist der IV für die Erstellung der Erklärung verantwortlich und nicht der Schuldner.
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Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort,
kann ich nach fast einem halben Jahr nach dem Steuerbescheid noch die getrennte Veranlagung beantragen, die Einspruchsfrist müßte doch schon abgelaufen sein.
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Es geht nicht um die getrennte Veranlagung, sondern um die Berechnung, welcher Erstattungsanspruch auf wen entfällt.
Insofern habe ich mich wahrscheinlich etwas unklar ausgedrückt. :rougi:
Das FA sollte aber, wenn Sie das Problem erklären und nach einer getrennten Berechnung der Erstattung fragen, wissen was gemeint ist.