Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: neogeo am 04. August 2010, 19:30:19

Titel: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: neogeo am 04. August 2010, 19:30:19
Hallo

Ich habe eine frage darf das Fa meine steuererstattung einbehalten in der wvp in der ich seit 06 bin
Titel: Re: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: paps am 04. August 2010, 19:49:30
Ja, das FA kann mit Altschulden aufrechnen.
Titel: Re: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: neogeo am 04. August 2010, 20:12:44
Hallo

Und ich habe kein glück das ich da was wieder bekomme weil in meinen beschluss steht auch
keine nachtragsverteilung drin

Titel: Re: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: Fallera am 04. August 2010, 20:36:11
Im Fall von Verbindlichkeiten beim FA ist es egal ob eine Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Das FA darf mit
den Forderungen aufrechnen. Auch in der WVP.
Titel: Re: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: neogeo am 04. August 2010, 20:51:59
Das ist jetzt ja die frage
das FA kann mir ja nicht mal sagen ob und wieviel offen ist
auch der TH nicht
weil ich bin seit 2005 im inve,bin aber 06 umgezogen jetzt ist ein anderes Fa für mich zuständig das alte
in meinen ehemaligen wohnort schickt mich zu meinen neuen und das neue zum alten also irgendwo müssen ja die unterlagen
sein  :dntknw: :fuchsteufelswild:
ich denke das gar nichts mehr offen sein dürfte
weil ein kollege bei mir in der arbeit hat seine erstattung in der wvp zurück bekommen deshalb wollte ich,
mich hier mal erkundigen ob das überhaupt möglich ist
Titel: Re: Steuererstattung in der wvp
Beitrag von: Fallera am 04. August 2010, 21:11:27
Wenn nichts mehr offen ist, steht die Erstattung in der WVP Ihnen zu.