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Autor Thema: Steuererstattung Insolvenz  (Gelesen 2155 mal)

Orodruin

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Steuererstattung Insolvenz
« am: 10. November 2012, 11:51:09 »

Hallo.

Da ich im Net keine 100%igen Antworten zu meinem Problem fand, bin ich bei Euch gelandet....



Ich habe gleich 2 Probleme / Fragen...



1; Am 11.03.2011 wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, jetzt fordert mein Verwalter die pfändbare Summe aus dem Feb. 2011...

   Steht die Ihm zu ? ? ?  :fuchsteufelswild:




2; Desweiteren erwarte ich aus den Jahren 2010 & 2011 eine Steuerrückerstattung, nun meine Frage zu 2010, darf die Erstattung der Verwalter einbehalten ??? In diesem Jahr befand ich mich noch nicht in der Insolvenz...


Kann mir jemand eine Antwort geben und zugleich eine Liste o.ä. empfehlen was die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld & Urlaubsgeld betrifft - hierzu fand ich auch nur wiedersprüchliche Angaben . . .


Vielen Dank vorab . . .

 LG


   C h r i s

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InsOmania

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Re: Steuererstattung Insolvenz
« Antwort #1 am: 10. November 2012, 13:22:14 »

Frage 1

Soweit sich Deine Frage auf den pfändbaren Lohnanteil gem. Pfändungstabelle bezieht, hat der Verwalter hierauf keinen Anspruch. Soweit es um Kontoguthaben geht, welches zum Zeitpunkt der Eröffnung bestand, sieht es schon anders aus, unabhängig davon ob es sich um Einkünfte aus dem Zeitraum vor Eröffnung handelt.

Frage 2

Steuererstattungen sind grundsätzlich pfändbar, auch dann, wenn der Leistungszeitraum vor Eröffnung des Verfahrens liegt.

Frage 3

§ 850 a der ZPO regelt, welche Leistungen unpfändbar sind. Unter Nr. 4 wird aufgeführt: "Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrage von 500 Euro

Hier ein Beispiel einer Berechnung mit Berücksichtigung des Weihnachtsgeldes (Zahlen sind erfunden)

1. Berechnung Nettoeinkommen

Monatslohn/Gehalt: 1.500,--
Weihnachtsgeld : 1.000,--

= Bruttoeinkommen: 2.500,--

./. Einkommens- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag : 225,--
./. Sozialversicherungsbeiträge: 400,--

= Nettolohn = 1.875,--


2. Abzug der unpfändbaren Beträge gem. §850 a ZPO:

unpfändbarer Teil des Weihnachtsgeldes: 50% des Bruttoeinkommens, max. EUR 500; 50% d. Eink. wären hier EUR 750,--, ---->> also Summe Abzüge: 500,00


3. Berechnung des für die Pfändung zu berücksichtigendem Nettoeinkommen

Nettoeinkommen ./. Summe Abzüge (1.875,00 - 500,00) = 1.375,00

Aus diesem verbleibenden Betrag (1.375,00) wird der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten gem. der Tabelle zu §850 c ZPO herausgelesen.



Urlaubsgeld ist in Höhe des Bruttobetrages pfandfrei.
« Letzte Änderung: 10. November 2012, 13:26:37 von InsOmania »
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Beste Grüße
 

Orodruin

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Re: Steuererstattung Insolvenz
« Antwort #2 am: 10. November 2012, 13:43:57 »

Zu Frage 1: Dies bezieht sich auf den Lohn aus Feb. 2011

Zu Frage 2: Mir wird schlecht . . .  :neutral:

Zu Frage 3: Dann muss ich mich da mal schlau machen . . .

Frage 4: Wie hoch darf der Kaufpreis/Marktwert eines Pkw's oder Motorrades sein, ohne das mir dies wieder genommen wird *

* Hab ich in der Aufregnung und Ärger vergessen...


Aba nun ist mein Interesse & Neugier gestillt - vielen Dank
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Patricia

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Re: Steuererstattung Insolvenz
« Antwort #3 am: 17. November 2012, 22:20:05 »

Jegliche Einnahmen (Einkünfte) die über dem pfändungsfreien Satz liegen, müssen an den Verwalter (Treuhänder) abgeführt werden. Ich erlaube mir anzufügen, dass einige Gläubiger auf Geld verzichten müssen, wegen Ihrer vorangegangenen Insolvenz. Sich dann zu ärgern, dass man Gelder evtl. abführen muss, obwohl man sich von gemachten Schulden befreien kann, sollte Sie zum Überdenken Ihrer Einstellung bringen.
Öffentlich würde ich jedenfalls sehr vorsichtig sein, anzukündigen, dass man vllt. Geld aus dem Verkauf eines PKWs erhalten könnte....
Ich möchte nicht rügen, nur stelle ich häufig fest, wie nur zu gerne die eigene Schuld vergessen wird und mit Ausdauer nach den vermeintlichen Rechten gesucht wird. Mit dem Treuhänder oder Verwalter sollte man immer kooperativ umgehen, nicht fordernd. Er stellt eine Beurteilung aus, die für eine Restschuldbefreiung Grundlage ist.
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GelberHai

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Re: Steuererstattung Insolvenz
« Antwort #4 am: 18. November 2012, 22:03:58 »

Beurteilung? "Böser Insolaner hat nicht gespurt, deshalb rate ich Versagen der RSB..." - mitnichten! Der oder die TH hält lediglich die Fakten fest, was das Jahr über an Pfändungsbeträgen aufgelaufen ist, welcher Beschäftigung man nachgegangen ist oder auch nicht und die Gründe dafür und dieser gibt jährlich einen Bericht darüber ans Insolvenzgericht ab. Basta. Er ist NICHT am Für oder Wider beteiligt, die Restschuldbefreiung zu erteilen oder nicht (ausgenommen man hat die jährlichen TH-Kosten nicht bezahlt). Die Restschuld in Gefahr bringen kann man nur SELBST, in dem man die Obliegenheitspflichten verletzt (die hier im Forum schon rauf- und runter diskutiert wurden) und ein Gläubiger am Ende deshalb ein Versagen der Restschuldbefreiung beantragt.
Den TH als jemanden darzustellen, dem man mit Weh und Wollen ausgeliefert ist und man ständig zu kuschen hat, finde ich mehr als fraglich und entspricht nicht der Realität. JA, manchmal ist der TH einfach ein unangenehmer Mensch, man muss ihn oder sie aber schlichtweg als Verwalter seiner Insolvenz sehen, mit dem man eigentlich recht wenig zu tun hat. Und wenn er mal was wissen will, einfach Auskunft geben und gut is. Dass man auf Verlangen mitarbeiten sollte, wenn z.B. Informationen von dort angefordert werden, steht außer Frage, Stichwort Mitwirkungspflicht. Aber man ist und bleibt ein Mensch mit Rechten und Pflichten in der Insolvenz, nicht ein dummes Schaf, dass man zur Schlachtbank führt (auch wenn wir uns ab und an so fühlen oder gefühlt haben am Anfang der Insolvenz und nicht wussten, was auf einen zukommt). Damit man diese Rechte und Pflichten kennt haben wir hier die vortrefflichen Experten im Forum, die einen bei Fragen oder Zweifeln weiterhelfen.
Ich bin es einfach leid immer wieder zu hören oder zu lesen, dass der TH der Superübermensch ist, von dem es abhängt, ob man am Ende die RSB bekommt oder nicht. Nein, nein und nochmals nein, und zu dem wieso, einfach nochmals lesen was ich gerade geschrieben hab.
« Letzte Änderung: 18. November 2012, 22:06:24 von GelberHai »
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